Alle Artikel zum Thema: Widerspruch

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Streit um Extremismusklausel geht in die nächste Instanz

30. Juli 2012 - 10:18 Uhr

Der Streit um die so genannte Extremismusklausel geht in eine neue Runde. Nach der Niederlage des Landkreises „Sächsische Schweiz/Osterzgbirge“ vor dem Verwaltungsgericht in Dresden im April diesen Jahres, haben die Verantwortlichen wie zu erwarten „Revision“ gegen das erste Urteil eingelegt. Das Gericht hatte damals mehrere Teile der Erklärung als „zu unbestimmt“ zurückgewiesen und damit die gesamte Klausel für rechtswidrig erklärt. Nun müssen die Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Bautzen in den kommenden Monaten darüber entscheiden, ob sie den Einwänden gegen die Klausel recht geben und der Fall möglicherweise vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden muss. Viele Vereine vor allem im ehrenamtlichen Bereich sehen in der verpflichtenden Erklärung den Versuch, ihre oft ehrenamtliche Arbeit zu diskreditieren und damit direkt demokratische Engagement zu schwächen.

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Schallende Ohrfeige für Kristina Schröder – Extremismusklausel rechtswidrig

28. April 2012 - 17:16 Uhr - 4 Ergänzungen

Begleitet von einem großen Medieninteresse wurde am Donnerstag im Dresdner Verwaltungsgericht über die so genannte „Extremismusklausel“ verhandelt. Dem Alternativen Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ e.V.) war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 Euro für den Druck von Flyern aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ unter der Bedingung zugebilligt worden, eine als Formblatt beigefügte „Demokratieerklärung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu unterzeichnen. Der Verein sah darin den Versuch, die Vertrauensgrundlage ihrer bisher erfolgreichen Demokratiearbeit unter Generalverdacht zu stellen und hatte im November vergangenen Jahres dagegen Widerspruch vor dem Dresdner Verwaltungsgericht eingelegt. Nach der Verabschiedung der Klausel hatte es massive bundesweite Proteste durch zivilgesellschaftliche Initiativen gegeben.

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Sachsen: Handel mit Meldedaten – bis zum 7. Januar Widerspruch einlegen!

5. Januar 2009 - 02:17 Uhr - 2 Ergänzungen

Keine Nazipost im Briefkasten! – Jetzt bis zum 7. Januar Widerspruch einlegen! Nach § 33 des geltenden sächsischen Meldegesetzes können Parteien sechs Monate vor einer Wahl Adresse und Namen aller Personen einer bestimmten Altersgruppe in einem Wohngebiet vom Meldeamt erfragen. Diese Frist beginnt am 7. Januar, weil am 7. Juni Stadtratswahlen stattfinden.

Meine Meldedaten gehören mir! – Widerspruch jetzt!

Im August 2008 sorgten illegal gesammelte und gehandelte Daten von über 17.000 Bürgerinnen und Bürgern für einen Skandal. Dieser löste eine Debatte über die Sicherheit von Kundendaten in der freien Wirtschaft aus.

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