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Formfehler beendet Verfahren wegen Sachsen LB Skandal

17. Februar 2014 - 13:13 Uhr - Eine Ergänzung

In der Diskussion über die Folgen der Ende 2007 abgewickelten Sächsischen Landesbank (Sachsen LB) gibt es eine neue Hiobsbotschaft. So teilte das Dresdner Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 13. Februar mit, dass die von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens im November eingelegte Beschwerde aus formalen Gründen als unzulässig angesehen und deshalb verworfen wird. Grund für die Entscheidung des zuständigen Strafsenats sei eine fehlende Unterschrift in der Beschwerde gewesen. Zuvor hatte bereits das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (SMF) aus „Kostengründen“ auf die Fortführung eines zweiten, zivilrechtlichen Verfahrens verzichtet.

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