Alle Artikel zum Thema: Völkerschlachtdenkmal

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Umstrittenes Sächsisches Versammlungsgesetz beschlossen

17. Januar 2012 - 21:29 Uhr - 3 Ergänzungen

In der vergangenen Woche hat der zuständige Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtags das umstrittene Sächsische Versammlungsgesetz verabschiedet. Dieses wurde bereits vor zwei Jahren eingebracht, jedoch wegen formalen Fehlern vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig im April letzten Jahres zurückgewiesen. Das neue Gesetz, welches sich ursprünglich vor allem gegen rechte Aufmärsche am 13. Februar richten sollte, ist damit erneut als Versuch der schwarz-gelb geführten Landesregierung zu werten, politischen Protest aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Gegen einen ersten im Januar 2010 vorgelegten Gesetzesentwurf hatte die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen im August 2010 eine Normenkontrollklage eingereicht. In ihrer gemeinsamen Begründung hatten sie auf mehrere Fehler und schwammige Formulierungen im Gesetzestext verwiesen.

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Versammlungsgesetzentwurf in der Kritik – Bericht von der Anhörung mit Sachverständigen im Landtag

26. November 2009 - 22:24 Uhr

Gestern fand im sächsischen Landtag eine Anhörung zum Gesetzentwurf für das neue Versammlungsgesetz statt. Dieser soll kaschieren, dass die CDU schon seit Jahren jeglichen praktischen Protest in Dresden gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar aktiv behindert. Stattdessen wird der Naziaufmarsch als Vehikel genutzt, um das Versammlungsgesetz in Sachsen gravierend einzuschränken.

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Gesetzentwurf für das neue Versammlungsgesetz veröffentlicht

4. November 2009 - 17:15 Uhr - 8 Ergänzungen

Am 30. Oktober hat die Koalition aus CDU und FDP den angekündigten Entwurf für das neue sächsische Versammlungsgesetz vorgelegt.

Schon in der Zielsetzung des 18 Seiten umfassenden Papiers wird deutlich, mit welchen Argumenten die Änderungen begründet werden sollen, nämlich „um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.“ Die Möglichkeit der Gesetzesänderung besteht seit der im Bundesrat 2006 mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossenen Förderalismusreform.

Begründet werden die Änderungen mit „erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ in der Vergangenheit. An Orten mit „besonderer Bedeutung“ sollen in Zukunft Versammlungen leichter verboten werden können.

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