Alle Artikel zum Thema: VGH

News

Steuergeld für Biedenkopfs Tagebücher

23. März 2016 - 02:06 Uhr - 2 Ergänzungen

Nach der Veröffentlichung der Tagebücher des früheren Sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) werden Vorwürfe laut, wonach der Freistaat für die Aufarbeitung und die Publikation der Bücher an die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) einen „nicht rückzahlbaren Zuschuss“ in Höhe von 307.900 Euro gewährt hat. Das geht aus einer Pressemitteilung der Linken hervor. Dass die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt nicht nur das Vorwort des ersten Bandes, in dem Biedenkopf Sachsens Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) für dessen Unterstützung dankt, sondern vor allem die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten André Schollbach (Die Linke). Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ als erstes über die zweifelhafte Finanzierung der Tagebücher berichtet. Sachsen, so behauptete ein Regierungssprecher damals, habe „ein hohes staatspolitisches Interesse“ daran, diese „für die zukünftige sächsische Geschichtsschreibung bedeutsame Quelle“ einer „breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen“.

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Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulfreiheitsgesetz

13. Dezember 2012 - 14:46 Uhr

Mit Beschluss vom 10. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eine von der Studentenschaft der TU Chemnitz eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) als unzulässig zurückgewiesen. Die Studierendenvertretung hatte ihre Beschwerde damit begründet, im Gesetzgebungsverfahren nicht ordnungsgemäß angehört worden zu sein und sahen sich durch die beschlossenen Neuregelungen in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre eingeschränkt. Der Verfassungsgerichtshof sah dies jedoch anders und stellte in seiner Begründung fest, „dass sich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein solches Anhörungsrecht für die Studentenschaft nicht ergibt“.

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Studierendenvertretung legt Verfassungsbeschwerde ein

22. Oktober 2012 - 15:03 Uhr - Eine Ergänzung

Bereits am 12. Oktober hat der StuRa der Universität Chemnitz gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die studentische Vertretung begründete ihre Entscheidung mit Artikel 21 und Artikel 82 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung, welche ihrer Ansicht nach ein Mitwirkungsrecht der Studierendenvertretungen vorsieht. Das überarbeitete Hochschulgesetz sieht für sächsische Studentinnen und Studenten die Möglichkeit vor, in Zukunft schon nach einem Semester aus der „verfassten Studierendenschaft“ auszutreten.

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Umstrittenes Sächsisches Versammlungsgesetz beschlossen

17. Januar 2012 - 21:29 Uhr - 3 Ergänzungen

In der vergangenen Woche hat der zuständige Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtags das umstrittene Sächsische Versammlungsgesetz verabschiedet. Dieses wurde bereits vor zwei Jahren eingebracht, jedoch wegen formalen Fehlern vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig im April letzten Jahres zurückgewiesen. Das neue Gesetz, welches sich ursprünglich vor allem gegen rechte Aufmärsche am 13. Februar richten sollte, ist damit erneut als Versuch der schwarz-gelb geführten Landesregierung zu werten, politischen Protest aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Gegen einen ersten im Januar 2010 vorgelegten Gesetzesentwurf hatte die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen im August 2010 eine Normenkontrollklage eingereicht. In ihrer gemeinsamen Begründung hatten sie auf mehrere Fehler und schwammige Formulierungen im Gesetzestext verwiesen.

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Unbelehrbare Symbolpolitik in Dresden

20. Juli 2011 - 09:52 Uhr - Eine Ergänzung

Sachsens Landesregierung hat am Montag erneut ihr schon einmal an einer so genannten Normenkontrollklage gescheitertes Versammlungsgesetz eingereicht. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, sprach in einer Pressemitteilung angesichts fehlender Veränderungen von „ideologisch motivierter Symbolpolitik“ und kündigte eine erneute „verfassungsrechtliche Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof“ durch seine Fraktion an.

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Juristische Ohrfeige für Schwarz-Gelb in Sachsen

19. April 2011 - 22:53 Uhr - 7 Ergänzungen

Das neue sächsische Versammlungsgesetz wurde heute vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig gekippt. Das umstrittene Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und beinhalte gravierende Formfehler, so das Gericht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Sächsische Versammlungsgesetz Anfang des vergangenen Jahres im Eilverfahren beschlossen, um damit eine rechtliche Handlungsgrundlage zu schaffen, einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 13. Februar im Zentrum Dresdens verbieten zu können. Damit gilt in Sachsen vorerst wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.

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