Alle Artikel zum Thema: Verwaltungsgericht

Nazis

Polizei behindert Proteste

18. April 2015 - 15:19 Uhr - Eine Ergänzung

Am vergangenen Montag hatten die „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ zu einer Großkundgebung im Ostragehege eingeladen. Doch statt der erhofften 30.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer versammelten sich fernab der Dresdner Innenstadt nur noch knapp 10.000 Menschen (Fotos 1 | 2 | 3 | 4). Und das, obwohl PEGIDA mit dem niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders zum ersten Mal einen halbwegs redegewandten Politiker für ihre Veranstaltung gewinnen konnten. Von der Dynamik der Anfangszeit, als sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Woche für Woche fast verdoppelten, war jedoch auch an diesem Montag kaum mehr etwas zu merken. Vielmehr bestimmten die üblichen Beschimpfungen der politischen Gegner und Medien die Veranstaltung. Daran konnte auch der eigens eingeflogene Wilders nichts ändern. Am Rande der Kundgebung hatten nach Polizeiangaben 2.500 Menschen mit einem Sternlauf zum Bahnhof Mitte und kleineren Blockaden gegen die Veranstaltung protestiert. Ein Großteil der Menschen war zuvor in drei Demonstrationszügen vom Fritz-Förster-Platz, dem Albertplatz und dem Hasenberg in Richtung der Friedrichstadt gestartet; ein direkter Protest in Hör- und Sichtweite zur PEGIDA-Veranstaltung blieb an diesem Tag allerdings aus, das hatte das Dresdner Verwaltungsgericht am Morgen entschieden.

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Soziales

Kritik an Refugee-Protest vor der Semperoper

7. März 2015 - 02:38 Uhr - Eine Ergänzung

Nach dem schnellen Ende des dreitägigen Lagers vor der Semperoper haben sich etliche Personen kritisch zu dem Protest von nach Deutschland geflüchteten Menschen und ihren Forderungen geäußert. Während Am Sayad Mahmood, die Vorsitzende des Dresdner Ausländerrates, gegenüber der Dresdner Neuesten Nachrichten angesichts der Proteste auf dem Theaterplatz gar von einem „Missbrauch“ des Grundrechts auf Meinungsfreiheit sprach, wies eine Sprecherin von „Refugee Struggle“ die Kritik zurück und widersprach dem Ausländerrat, für Menschen ohne Bürgerrechte zu sprechen. Der in Dresden sichtbar gewordene Druck durch Stadt, Polizei und Nazis hätte anschaulich gemacht, „womit Flüchtlinge in Deutschland klarkommen müssen“. Nach den versuchten Übergriffen vom Montag aus den Reihen von PEGIDA, hatten sich am Mittwoch knapp 50 Menschen auf einer durch den NPD-Stadtrat Jens Baur angemeldeten Kundgebung auf dem Schlossplatz eingefunden (Fotos 1). Am Rande des von mehreren Hundertschaften der Polizei hermetisch abgeriegelten Kundgebung hatten sich etwa 300 Menschen zum Zeichen des Protestes versammelt und die Redebeiträge an mehreren Stellen mit Sambaklängen und Sprechchören gestört (Fotos).

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Nazis

Hunderte beteiligen sich an NPD-Aufmarsch in Bautzen

24. August 2014 - 14:34 Uhr - 4 Ergänzungen

In Bautzen fand am gestrigen Samstag eine von der NPD organisierte Demonstration gegen ein im Ort befindliches Übergangsheim für Asylsuchende statt. An der Veranstaltung beteiligten sich nach Polizeiangaben fast 600 Personen. Lediglich 60 Menschen hatten sich am Nachmittag auf Einladung der Initiative „Bautzen bleibt bunt“ im Stadtzentrum zu einem „interkulturellen Picknick“ versammelt, um damit ein Zeichen gegen den rechten Aufmarsch zu setzen. An einer von der CDU und der Linken organisierten Demonstration nahmen im Anschluss an den Naziaufmarsch etwa 100 Menschen teil. Die Polizei, die mit mehreren hundert Einsatzkräften vor Ort war, zog am Abend ein positives Fazit: „den Versammlungsteilnehmern gelang [es], ihre Meinung und ihren Protest friedlich und ausschließlich mit demokratischen Mitteln zum Ausdruck zu bringen“. Zuvor hatte auf der Demonstration unter anderem NPD-Stadträtin Daniela Stamm aus dem Umfeld der von mehr als 2.500 Menschen unterstützten Facebookgruppe „Neues Bautzen“ gegen die „Systempresse“ gehetzt.

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Freiräume

Ordnungsamt verbietet Fahrradevent

2. Juli 2014 - 16:07 Uhr

Das Ordnungsamt der Stadt Dresden hat heute mit einer Allgemeinverfügung auf eine für Samstag geplante Fahrradveranstaltung reagiert. Das mit nach §15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes ausgesprochene Verbot richtet sich auch gegen „jede Form von Ersatzversammlungen […] im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden mit nackten Versammlungsteilnehmern“. In einer Facebook-Gruppe war zuvor zu einem „Naked Bike Ride“ aufgerufen worden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten am Samstag um 17 Uhr gemeinsam vom Alaunplatz bis zur Prager Straße fahren.

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Freiräume | Kultur

Freien Radios drohen weitere Einschnitte

22. Februar 2014 - 00:54 Uhr - Eine Ergänzung

Als im vergangenen Jahr die Radio-Initiative Dresden e.V. vor dem Verwaltungsgericht in Dresden erfolgreich auf eine Übernahme der Kosten für die Verbreitung ihres alternativen und nichtkommerziellen Rundfunkprogramms durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) geklagt hatte, konnte niemand ahnen, welche Folgen diese Entscheidung für die übrigen Freien Radios im Freistaat haben sollten. So soll die vor Gericht erstrittene Übernahme der Kosten durch eine bloße Umverteilung der Gelder erreicht werden. Während die Lizenz für die Frequenzen bis zum 31.12.2022 verlängert worden sind, drohen bei Radio T aus Chemnitz und dem Leipziger Radio BLAU finanzielle Einschnitte.

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Nazis

Stadt verlegt Nazikundgebung (Update 12.02.)

31. Januar 2014 - 21:26 Uhr - Eine Ergänzung

Die von den Nazis für den 13. Februar ab 18 Uhr angemeldete Kundgebung auf dem Neumarkt wurde verlegt. Das teilten die Verantwortlichen der Stadt heute in einer Pressemitteilung mit. Begründet wird die Entscheidung mit §15 Abs. 2 des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG). Danach können Veranstaltungen verboten oder eingeschränkt werden, wenn diese an einem Ort von historisch herausragender Bedeutung stattfinden. Dazu zählen neben Orten, an denen Menschen Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer (!) Gewaltherrschaft geworden sind oder Widerstand geleistet haben auch solche, die pauschal an „Opfer eines Krieges“ erinnern sollen. Im Gesetz selbst werden als Beispiele dafür lediglich das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig sowie der Neumarkt und die Frauenkirche benannt.

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Lesens-/Sehenswert

Elterninitiative „Leipzig steht auf“: Ausländerfeindlichkeit hinter spießbürgerlicher Fassade

30. Januar 2014 - 10:10 Uhr

Der Streit um Schüler-Besuche in der improvisierten Asylbewerberunterkunft in Leipzig-Schönefeld nimmt neue Züge an. Die Elterninitiative „Leipzig steht auf“ teilte am Dienstag, 21. Januar vollmundig mit, eine einstweilige Anordnung gegen die Astrid-Lindgren-Schule erwirkt zu haben. Offensichtlich eine gezielt platzierte Falschmeldung, um einem seltsamen Anliegen eine juristische Dimension zu geben.

Quelle: Leipziger Internet Zeitung (22.01.2014)


Nazis

Stillstand statt Marsch am 13. Februar?

20. Januar 2014 - 15:24 Uhr - Eine Ergänzung

Aktuellen Informationen zufolge wird es in diesem Jahr von Seiten der Nazis möglicherweise keinen „Trauermarsch“ am 13. Februar in Dresden geben. Stattdessen planen sie eine symbolträchtige Kundgebung vor der Dresdner Frauenkirche. Ein Ende der Aufmärsche wäre nicht zuletzt ein Erfolg der großen antifaschistischen Mobilisierungen seit 2009, die es sich trotz massiver staatlicher Repression und gegen den Willen eines großen Teils der Dresdner Öffentlichkeit immer wieder zum Ziel gesetzt hatten, die Naziaufmärsche endlich Geschichte werden zu lassen. Wie ernst diese erste Stellungnahme der Nazis zu nehmen ist, bleibt abzuwarten. Das Bündnis „Dresden Nazifrei“ jedenfalls kündigte an, die Nazis auch an anderer Stelle zu blockieren.

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Nazis

Kein Konto für die „Deutsche Stimme“

14. Dezember 2013 - 22:02 Uhr

Während in Dresden im Januar das Verwaltungsgericht die Ablehnung einer Kontoeröffnung eines Kreisverbandes der NPD durch die Ostsächsische Sparkasse für rechtswidrig erklärt hatte, scheiterte das Presseorgan der NPD, der Verlag der „Deutschen Stimme“ aus Riesa, Ende November vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit seiner Klage wegen fehlender Gleichbehandlung. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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Antifa

Stadt Dresden unterliegt vor Gericht: Verlegung des Täterspuren Mahngangs rechtswidrig

22. Oktober 2013 - 12:57 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Dresden hat einer Klage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert stattgegeben und das faktische Verbot des Täterspuren-Mahngangs am 13. Februar vor mehr als zwei Jahren für rechtswidrig erklärt. Die Verlegung des Rundgangs auf die andere Elbseite durch das Dresdner Ordnungsamt war damals vom Verwaltungsgericht in Dresden bestätigt worden. Die von Neubert auf der Altstadtseite angemeldete Veranstaltung hatte es sich zum Ziel gesetzt, an Wirkungsstätten des Nationalsozialismus auf die Verbrechen der Täter in den Jahren 1933 bis 1945 aufmerksam zu machen, um damit auch ein Zeichen gegen die in Dresden vorherrschende Rolle als eigentliches Opfer des Zweiten Weltkriegs etwas entgegenzusetzen. Gleichzeitig hatte eine von der Stadt initiierte Menschenkette in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens jedoch ungehindert stattfinden können.

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