Alle Artikel zum Thema: Versammlungsgesetz

Antifa | Freiräume

Prozess wegen Gedenkprotest endet mit Freispruch

8. August 2015 - 00:32 Uhr - Eine Ergänzung

Sehr zur Freude seiner zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützer endete heute das Verfahren gegen einen Antifaschisten vor dem Dresdner Amtsgericht mit einem Freispruch. Ihm war eine „Belästigung der Allgemeinheit“ vorgeworfen wurden. Nachdem der Beschuldigte gegen einen im März ergangenen Bußgeldbescheid in einer Höhe von 300 Euro Einspruch eingelegt hatte, begann der Prozess am Freitag mit einer Einlassung des jungen Mannes, in der er die Motivation für seine Kritik am jährlichen Gedenken am 13. Februar darlegte. Anschließend schilderte der für den Einsatz vor der Frauenkirche zuständige Polizeibeamte den Tathergang. Danach blieb Staatsanwältin Claudia Heinze nichts anderes übrig, als einen Freispruch für den Angeklagten zu fordern. Dem schloss sich auch Richter Jochen Meißner mit seinem Urteil an. Die Kosten für das Verfahren trägt nun die Staatskasse.

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Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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News

Reaktionen auf das totale Demonstrationsverbot in Dresden

21. Januar 2015 - 02:16 Uhr

Nach den gespenstischen Szenen am Montag in Dresden, bei der mehr als 1.600 Beamtinnen und Beamten ein von der Polizeidirektion Dresden am Sonntag erlassenes Versammlungsverbot durchsetzten (Fotos), herrscht am Tag darauf Katerstimmung. Trotz der Allgemeinverfügung hatten sich vor der Semperoper knapp 200 Anhängerinnen und Anhänger der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ eingefunden und auch an zahlreichen anderen Orten war es wie in Dresden zu Solidaritätsbekundungen mit PEGIDA gekommen. Zwar beließ es die martialisch an neuralgischen Punkten in der Stadt eingesetzte Polizei am Montag dabei, die Personalien von einigen wenigen Menschen aufzunehmen die sich dem Verbot widersetzten, dennoch wirft die schwere des Eingriffs in demokratische Grundrechte nicht zuletzt angesichts der für heute in Leipzig angekündigten Proteste tausender Menschen einige Fragen auf.

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Nazis

Stadt verlegt Nazikundgebung (Update 12.02.)

31. Januar 2014 - 21:26 Uhr - Eine Ergänzung

Die von den Nazis für den 13. Februar ab 18 Uhr angemeldete Kundgebung auf dem Neumarkt wurde verlegt. Das teilten die Verantwortlichen der Stadt heute in einer Pressemitteilung mit. Begründet wird die Entscheidung mit §15 Abs. 2 des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG). Danach können Veranstaltungen verboten oder eingeschränkt werden, wenn diese an einem Ort von historisch herausragender Bedeutung stattfinden. Dazu zählen neben Orten, an denen Menschen Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer (!) Gewaltherrschaft geworden sind oder Widerstand geleistet haben auch solche, die pauschal an „Opfer eines Krieges“ erinnern sollen. Im Gesetz selbst werden als Beispiele dafür lediglich das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig sowie der Neumarkt und die Frauenkirche benannt.

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Nazis

Stillstand statt Marsch am 13. Februar?

20. Januar 2014 - 15:24 Uhr - Eine Ergänzung

Aktuellen Informationen zufolge wird es in diesem Jahr von Seiten der Nazis möglicherweise keinen „Trauermarsch“ am 13. Februar in Dresden geben. Stattdessen planen sie eine symbolträchtige Kundgebung vor der Dresdner Frauenkirche. Ein Ende der Aufmärsche wäre nicht zuletzt ein Erfolg der großen antifaschistischen Mobilisierungen seit 2009, die es sich trotz massiver staatlicher Repression und gegen den Willen eines großen Teils der Dresdner Öffentlichkeit immer wieder zum Ziel gesetzt hatten, die Naziaufmärsche endlich Geschichte werden zu lassen. Wie ernst diese erste Stellungnahme der Nazis zu nehmen ist, bleibt abzuwarten. Das Bündnis „Dresden Nazifrei“ jedenfalls kündigte an, die Nazis auch an anderer Stelle zu blockieren.

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Antifa | Freiräume

Juristische Aufarbeitung des 19. Februars 2011 dauert an

8. Januar 2014 - 02:23 Uhr - 7 Ergänzungen

Bereits Ende Oktober beantwortete Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) eine kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi zum Stand der strafrechtlichen Aufarbeitung anlässlich der Ereignisse rund um den 19. Februar 2011. Vor fast drei Jahren hatten mehrere tausend Menschen mit Sitzblockaden zwei Aufmärsche von Nazis durch den Süden der Stadt verhindert. Während etwa 200 Nazis unbehelligt von der Polizei ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Löbtau mit Flaschen und Steinen angreifen konnten, versuchten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten tausende Menschen daran zu hindern, sich den rund 2.500 angereisten Nazis entgegenzustellen.

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Antifa | Freiräume

Immunität von Johannes Lichdi aufgehoben

17. Januar 2013 - 13:02 Uhr - Eine Ergänzung

Heute wurde im Sächsischen Landtag die Immunität des Grünen Abgeordneten Johannes Lichdi aufgehoben. Die Mitglieder des Immunitätsausschusses folgten damit einer Forderung der Staatsanwaltschaft, die gegen den Politiker wegen seiner Teilnahme an den gelungenen Massenblockaden vom 19. Februar 2011 Anklage erheben will und ihm die Störung einer angemeldeten Versammlung vorwirft. Lichdi soll sich gemeinsam mit hunderten Menschen vor fast zwei Jahren an einer Platzbesetzung an der Kreuzung Reichenbachstraße/Fritz-Löffler-Straße beteiligt und damit einen Aufmarsch von etwa 700 Nazis durch den Süden der Stadt verhindert haben. Das Gesetz sieht in solchen Fällen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.

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Freiräume

Versammlungsrecht in Sachsen eingeschränkt

26. Januar 2012 - 10:45 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie zu erwarten war, hat gestern die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag das Versammlungsgesetz verabschiedet. Aus den Reihen der Oppositionsparteien hagelte es Kritik. Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in seiner Rede vor dem Landtag die Änderungen im Versammlungsrecht als Versuch, „das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen“. Die Verlegung des Naziaufmarsches 2010 an den Ort der Deportation der Dresdner Jüdinnen und Juden habe gezeigt, dass es sich gerade im § 15 Absatz 2 um reine „Symbolpolitik“ handeln würde, in der es vor allem darum geht, das so genannte „stille Gedenken“ an der Frauenkirche als einzig zulässige Gedenkform zu etablieren. Er kündigte eine Klage der demokratischen Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig an.

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Freiräume

Umstrittenes Sächsisches Versammlungsgesetz beschlossen

17. Januar 2012 - 21:29 Uhr - 3 Ergänzungen

In der vergangenen Woche hat der zuständige Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtags das umstrittene Sächsische Versammlungsgesetz verabschiedet. Dieses wurde bereits vor zwei Jahren eingebracht, jedoch wegen formalen Fehlern vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig im April letzten Jahres zurückgewiesen. Das neue Gesetz, welches sich ursprünglich vor allem gegen rechte Aufmärsche am 13. Februar richten sollte, ist damit erneut als Versuch der schwarz-gelb geführten Landesregierung zu werten, politischen Protest aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Gegen einen ersten im Januar 2010 vorgelegten Gesetzesentwurf hatte die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen im August 2010 eine Normenkontrollklage eingereicht. In ihrer gemeinsamen Begründung hatten sie auf mehrere Fehler und schwammige Formulierungen im Gesetzestext verwiesen.

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Freiräume

Ermittlungen gegen NazigegnerInnen ohne Rechtsgrundlage

5. Oktober 2011 - 20:51 Uhr - 3 Ergänzungen

Hello! My name is "Sächsische Demokratie" (Quelle: flickr.com/photos/haskala/6033259273)

Der Umgang mit den Protesten gegen die Naziaufmärsche in Dresden sorgte bundesweit für Aufsehen. Mehrere Funkzellenabfragen, der Einsatz eines IMSI-Catchers und die Verfolgung dutzender Personen unter dem Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, gaben dem Begriff der „sächsichen Demokratie“ eine neue Bedeutung. Nun sollen die Ermittlungen wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz rechtswidrig sein, denn das sächsische Versammlungsgesetz wurde im April 2011 rückwirkend gekippt. Zu diesem Schluss kam ein jüngst veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dies wird jedoch nicht zu einem Einlenken der sächsischen Staatsanwaltschaft führen. Diese möchte in Kürze die ersten Verfahren gegen führende Mitglieder der Linken eröffenen. Insgesamt stehen 54 Personen unter dem Verdacht, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Eine Verurteilung scheint jedoch unwahrscheinlich.

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