Alle Artikel zum Thema: Versammlungsbehörde

Soziales

Offener Brief an die Dresdner Versammlungsbehörde

21. November 2021 - 13:13 Uhr - 2 Ergänzungen

Gastbeitrag: Arbeitskreis Kritische Geographie Dresden

Seit Jahren wird in Dresden über das Versammlungsrecht diskutiert. Hierbei stand die Dresdner Versammlungsbehörde (VB) oftmals in der Kritik. Deren Arbeit wurde bereits 2018 im Auftrag von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) durch ein Gutachten geprüft. Im November 2018 hat die Versammlungsbehörde ein Statement „In eigener Sache“ veröffentlicht. Aus nach wie vor aktuellem Anlass möchten wir als Arbeitskreis Kritische Geographie Dresden auf diese Stellungnahme antworten.

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Antifa

Demonstration gegen Polizeigewalt in Dresden

10. August 2020 - 11:43 Uhr

Rund 40 Personen demonstrierten am vergangenen Donnerstag in Dresden gegen Polizeigewalt. Anlass für die kurzfristig mobilisierte Demonstration waren Vorkommnisse in den letzten Monaten, bei denen Polizist:innen zum Teil mit massiver Gewalt gegen Aktivist:innen vorgegangen sind, die sich dem Protest gegen PEGIDA angeschlossen hatten.

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Antifa | Nazis

Übergriffe auf Protest gegen PEGIDA in Dresden

2. Juni 2020 - 20:59 Uhr

Anders als es aus einer Meldung der Dresdner Polizei herauszulesen war, kam es am Montag bei einer PEGIDA unter dem Motto „Gemeinsam für Bürgerrechte“ erneut zu Angriffen von Teilnehmern der Versammlung auf eine Gruppe von 30 Menschen, die den Kundgebungsort auf dem Dresdner Altmarkt besetzt hatten. Während die Polizei im Rahmen von linken Protesten immer wieder gewaltsam auftritt und obwohl es in der Vergangenheit in aller Regelmäßigkeit zu Übergriffen aus den Reihen der Anhängerschaft von PEGIDA kam, zeigte sich am Montag trotz des Einsatzes von insgesamt 190 Beamt:innen einmal mehr ein wohlwollender Umgang mit rechten Protesten.

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Antifa | Soziales

#LeaveNoOneBehind Aktionstag in Dresden

7. April 2020 - 12:06 Uhr - Eine Ergänzung

Unter dem Motto „Leave No One Behind“ riefen bundesweit linke Gruppen und Bündnisse am vergangenen Sonntag zu einem gemeinsamen Aktionstag auf. Der Slogan „Leave No One Behind“ bezieht sich auf die in Lagern untergebrachten Geflüchteten, die weltweit besonders schwer von der Corona-Pandemie und den starken staatlichen Einschränkungen betroffen sind. Das Ziel der Aktion sollte es jedoch nicht nur sein, an die Menschen in den Lagern zu erinnern, sondern bereits jetzt ein Zeichen für die Zukunft zu setzen: „Wie unsere Gesellschaft nach der Corona-Zeit aussieht, wird in diesem Moment verhandelt. Das können wir nicht denen überlassen, die jetzt die Schließung der Grenzen und autoritäre Maßnahmen feiern.“

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Freiräume | Soziales

Verwaltungsgericht Dresden hält Versammlungsverbot aufrecht

31. März 2020 - 20:12 Uhr

Mit seiner Entscheidung vom 30. März hat das Dresdner Verwaltungsgericht das vom Sächsischen Sozialministeriums (SMS) am 20.03.2020 erlassene totale Versammlungsverbot aufrecht erhalten. Der Antrag auf Zulassung einer kleinen Kundgebung auf dem Postplatz, mit der auf die Gefahren der Corona-Pandemie für Strafgefangene und Geflüchtete aufmerksam gemacht werde sollte, wurde am Montag abgelehnt. Mehr zu dem Antrag in unserem Artikel vom vergangenen Donnerstag.

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Freiräume | Soziales

Rechtsweg gegen Versammlungsverbote in Sachsen beschritten

26. März 2020 - 15:32 Uhr - Eine Ergänzung

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Sächsische Sozialministerium (SMS) am 20.03.2020 auf Grund der Corona-Pandemie nicht nur private Feiern, öffentliche Kulturveranstaltungen und gewerbliche Veranstaltungen verboten, sondern zugleich auch alle politischen Versammlungen. Dies stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Umso bedenklicher stimmt, dass für das Verbot keine entsprechende Abwägung stattgefunden hat. Auch die Form der Anordnung steht rechtlich auf wackligen Beinen, wie ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht in München zur ähnlich begründeten Ausgangssperre in Bayern bestätigt. Rechtsanwalt Mark Feilitzsch dazu: „Es stimmt mich zuversichtlich, dass auch in Krisenzeiten manche Gerichte nicht aufgeben, juristisch zu denken. Grundrechte sind keine Schönwetterveranstaltung.“ 

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Antifa

Verwaltungsgericht erklärt Auflagenbescheid für antirassistischen Gegenprotest zum Pegida Weihnachtssingen für rechtswidrig

21. Dezember 2019 - 19:20 Uhr - Eine Ergänzung

Am vergangenen Sonntag lud PEGIDA bereits das sechste Mal zum sogenannten Weihnachtssingen ein. Zu der Veranstaltung der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ kamen knapp 1.000 Teilnehmende. An dem Gegenprotest, zu dem verschiedene linke Gruppen aufgerufen hatten, beteiligten sich 250 Menschen.

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