Alle Artikel zum Thema: Uwe Wiegner

Nazis

35. bis 41. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

11. Oktober 2017 - 23:14 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Nach einer vierwöchigen Sommerpause beginnt der 35. Prozesstag mit einer Anregung der Bundesanwaltschaft. Diese empfiehlt dem Senat sechs der acht Angeklagten, Timo S., Patrick F., Maria K., Justin S., Mike S. und Rico K., einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Anschlag auf das Hausprojekt in Dresden-Übigau auch als versuchter Mord strafbar sein kann. Die Bundesanwaltschaft knüpft damit an eine Anregung seitens mehrerer Nebenklagevertreter_innen vor der Sommerpause an. Bundesanwalt Neuhaus begründet das unter anderem mit Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung erklärt er, dass so ein Hinweis „zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen solle“. Er weist auch darauf hin, dass die Beweiserhebung immer noch zu einem anderen Ergebnis kommen könne.

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30. bis 34. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

14. September 2017 - 05:35 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Als erstes wird der LKA-Beamte S. vernommen, der bereits am 10. Verhandlungstag ausgesagt hatte. Er wird nochmal zum Zustand des Küchenfensters nach dem Anschlag in der Bahnhofstraße befragt. S. erklärt, es habe sich um ein „modernes Thermofenster“ gehandelt. Als er eintraf, habe das Fenster offen gestanden, der Fenstergriff sei abgesprengt gewesen und habe ein Stück entfernt gelegen. Der Beamte meint aber, dass das Fenster oben und unten in den Angeln gehangen habe. Deswegen geht er davon aus, dass es vor der Explosion komplett geschlossen war. Er habe auch nicht den Eindruck gehabt, dass jemand versucht habe vor Ort aufzuräumen, denn das hätte seiner Erfahrung nach Spuren verursachen müssen. Das jemand das Fenster wieder eingehangen habe, halte er für schwer möglich.

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1. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

13. März 2017 - 02:07 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Der erste Verhandlungstag wird bestimmt von juristischen Auseinandersetzungen. Zunächst versucht die Verteidigung das Verlesen der Anklage zu verhindern, scheitert jedoch. Die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft verlesen die Anklageschrift und schildern die Vorwürfe gegen die acht Angeklagten. Danach stellen die Verteidiger_innen verschiedene Ablehnungsgesuche und Besetzungsrügen gegen das Gericht. Die Nebenklage bezieht dazu Stellung und kritisiert Versuche das Verfahren zu bagatellisieren.

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