Streit um Extremismusklausel geht in die nächste Instanz
30. Juli 2012 - 10:18 Uhr
Der Streit um die so genannte Extremismusklausel geht in eine neue Runde. Nach der Niederlage des Landkreises „Sächsische Schweiz/Osterzgbirge“ vor dem Verwaltungsgericht in Dresden im April diesen Jahres, haben die Verantwortlichen wie zu erwarten „Revision“ gegen das erste Urteil eingelegt. Das Gericht hatte damals mehrere Teile der Erklärung als „zu unbestimmt“ zurückgewiesen und damit die gesamte Klausel für rechtswidrig erklärt. Nun müssen die Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Bautzen in den kommenden Monaten darüber entscheiden, ob sie den Einwänden gegen die Klausel recht geben und der Fall möglicherweise vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden muss. Viele Vereine vor allem im ehrenamtlichen Bereich sehen in der verpflichtenden Erklärung den Versuch, ihre oft ehrenamtliche Arbeit zu diskreditieren und damit direkt demokratische Engagement zu schwächen.