Alle Artikel zum Thema: Urteil

Freiräume

Streit um Extremismusklausel geht in die nächste Instanz

30. Juli 2012 - 10:18 Uhr

Der Streit um die so genannte Extremismusklausel geht in eine neue Runde. Nach der Niederlage des Landkreises „Sächsische Schweiz/Osterzgbirge“ vor dem Verwaltungsgericht in Dresden im April diesen Jahres, haben die Verantwortlichen wie zu erwarten „Revision“ gegen das erste Urteil eingelegt. Das Gericht hatte damals mehrere Teile der Erklärung als „zu unbestimmt“ zurückgewiesen und damit die gesamte Klausel für rechtswidrig erklärt. Nun müssen die Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Bautzen in den kommenden Monaten darüber entscheiden, ob sie den Einwänden gegen die Klausel recht geben und der Fall möglicherweise vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden muss. Viele Vereine vor allem im ehrenamtlichen Bereich sehen in der verpflichtenden Erklärung den Versuch, ihre oft ehrenamtliche Arbeit zu diskreditieren und damit direkt demokratische Engagement zu schwächen.

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Nazis

Bewährungsstrafen für Nazischläger

12. Juni 2012 - 00:15 Uhr

Im Prozess gegen die Nazigruppierung „Sturm 34“ hat am Montag das Dresdner Landgericht nach beinahe fünf (!) Jahren Verfahrensdauer ein abschließendes Urteil gefällt. Danach wurden die fünf Beschuldigten zwischen 23 und 44 Jahren vom Vorsitzenden Richter Herbert Pröl zu vier Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwalt Gunther Bayer begründete in seinem Plädoyer seine Forderung nach einem verhältnismäßig milden Urteil damit, dass die Angeklagten ihr Leben inzwischen „stark geändert hätten“. So würden sie mittlerweile „einer geregelten Beschäftigung“ nachgehen, zum Teil Familie haben und seit mehreren Jahren straffrei leben. Das Verfahren war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof dem Einspruch der Staatsanwaltschaft Recht gegeben hatte, die im ersten Verfahren eine Verurteilung wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gefordert hatte.

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Antifa

Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich

6. Juni 2012 - 09:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung „elemantare rechtsstaatliche Grundsätze“ unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.

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Lesens-/Sehenswert

Mildere Strafen für Brandstifter von Burgstädt

22. Mai 2012 - 18:50 Uhr

Zwei junge Männer, die sich in einem Revisionsprozess vor dem Landgericht Chemnitz verantworten mussten, sind zu milderen Strafen verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts haben sie 2009 in Burgstädt den Proberaum von zwei Bands aus der linken Szene angezündet. 2010 waren die beiden Angeklagten bereits verurteilt worden, legten dagegen Berufung ein.

Quelle: MDR Sachsen (22.05.2012)


Freiräume

Schallende Ohrfeige für Kristina Schröder – Extremismusklausel rechtswidrig

28. April 2012 - 17:16 Uhr - 4 Ergänzungen

Begleitet von einem großen Medieninteresse wurde am Donnerstag im Dresdner Verwaltungsgericht über die so genannte „Extremismusklausel“ verhandelt. Dem Alternativen Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ e.V.) war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 Euro für den Druck von Flyern aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ unter der Bedingung zugebilligt worden, eine als Formblatt beigefügte „Demokratieerklärung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu unterzeichnen. Der Verein sah darin den Versuch, die Vertrauensgrundlage ihrer bisher erfolgreichen Demokratiearbeit unter Generalverdacht zu stellen und hatte im November vergangenen Jahres dagegen Widerspruch vor dem Dresdner Verwaltungsgericht eingelegt. Nach der Verabschiedung der Klausel hatte es massive bundesweite Proteste durch zivilgesellschaftliche Initiativen gegeben.

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Nazis

Revision zurückgewiesen – Nazi muss in Haft

9. Februar 2012 - 01:19 Uhr - 2 Ergänzungen

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Die Revision des Dresdner Nazis Stanley Nähse gegen seine Verurteilung wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Am 13. September 2011 hatte das Landgericht Dresden Nähse zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte in der Nacht zum 24. August 2010 einen Brandsatz in ein alternatives Wohnprojekt auf der Robert-Matzke-Straße in Dresden-Pieschen geworfen.

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Lesens-/Sehenswert

Beleidigte Juristen

25. Januar 2012 - 11:31 Uhr

Sachsen in Agonie, unsere Presse aber gibt nicht auf. Vom Winterloch schleppt sie sich ans Sommerloch und tapfer zurück, Superlative wie Durchhalteparolen: größte, jüngste, modernste usw. Mehr Celebrity oder – besser noch – Skandalöses würde helfen; nach den üblichen Regeln: viel Erregung, aber niemandem weh tun. Ein bisschen Staub aufwirbeln wie die anderen. Eher zufällig kommt manchmal auch etwas Wahrheit zum Vorschein.

Quelle: Forum für Stadtentwicklung und Kommunalpolitik (22.01.2012)


Antifa

Richter bezeichnet Nazis als schützenswerte Minderheit

22. Dezember 2011 - 00:48 Uhr - 7 Ergänzungen

Unter den Augen des Dresdner Nazikaders Ronny Thomas wurde heute der erste Blockierer vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Prozess gegen einen 22jährigen Studenten verurteilte der vorsitzende Richter Hajo Falk den Verstoß gegen das Versammlungsrecht mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Außerdem muss der Student die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht bewertete die Sitzblockade von mehr als 1500 Menschen an der Kreuzung Löffler- Ecke Reichenbachstraße als besonders schwer, da damit einer „schützenswerten Minderheit“ das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten worden sein soll. Damit ging der Richter deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 150 Euro gefordert hatte.

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Nazis

Revision gegen Verurteilung für Brandanschlag auf RM 16

6. Oktober 2011 - 13:13 Uhr - Eine Ergänzung

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Der Dresdner Nazi Stanley Nähse hat gegen seine Verurteilung wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob es während des Prozesses am Landgericht Dresden zu Verfahrensfehlern kam. Nähse wurde am 13. September zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. In der Nacht zum 24. August 2010 warf der seit Jahren bekannte Nazi einen Brandsatz in ein alternatives Wohnprojekt auf der Robert-Matzke-Straße in Dresden-Pieschen. Mit einem halbherzigen Geständnis gab er zu, die Tat begangen zu haben – jedoch nicht aus politischen Motiven, sondern aus Frust. Dieses Geständnis konnte weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht überzeugen.


Nazis

7 Jahre und 10 Monate wegen Brandanschlag auf die RM16 (Update)

13. September 2011 - 13:28 Uhr - 6 Ergänzungen

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Der Prozess wegen eines Brandanschlags auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden Pieschen im August vergangenen Jahres ging heute zu Ende. Der Angeklagte Stanley Nähse wurde zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Gericht folgte der Anklage der Staatsanwaltschaft wegen zehnfach versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Die Urteilsverkündung fand wieder öffentlich statt, nachdem die Richterin am ersten Prozesstag dem Antrag der Verteidigung stattgab die Öffentlichkeit vom Verfahren auszuschließen. Ob Nähses Verteidigung gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist bislang unklar. Er hat hierfür eine Woche Zeit.

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