Alle Artikel zum Thema: Urteil

Antifa

Nächster Dämpfer für die Staatsanwaltschaft

9. Januar 2015 - 10:41 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Dresdner Landgericht der letzte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen einen Berliner Antifaschisten statt, der im Januar 2013 wegen seiner Teilnahme an den Protesten gegen mehrere Naziaufmärsche im Februar 2011 am Amtsgericht zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Ein Schöffengericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der heute 38-Jährige mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeikette aufgefordert haben soll. Dabei waren am Vormittag des 19. Februars in der Dresdner Südvorstadt insgesamt vier Einsatzkräfte verletzt worden. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft, welche im ersten Verfahren eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte, als auch die Verteidigung des Angeklagten, waren anschließend gegen das Urteil in Berufung gegangen. Nachdem sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Prozessauftakt im Dezember nicht auf einen Vergleich einigen konnten, offenbarten die drei Prozesstage erneut eklatante Mängel in den dem Prozess zugrunde liegenden Ermittlungen. So erwiesen sich weder die, im Prozess zum ersten Mal ungeschnitten gezeigten, Polizeivideos noch die Zeugen der Anklage als brauchbar. So zeigten die Videos mindestens vier weitere Personen mit Megafon und auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft konnten den Angeklagten nicht wiedererkennen. Auch eine Hausdurchsuchung Wochen nach den Vorfällen brachte bis auf eine schwarze Jacke keine Erkenntnisse. Dennoch wurde Tim für die Beleidigung eines Polizeibeamten am Abend des dritten Verhandlungstages zu einem Bußgeld in Höhe von 90 Tagessätzen a 45 Euro und 50% der Prozesskosten verurteilt, im Gegenzug wurden die Vorwürfe wegen besonders schwerem Landfriedensbruch fallengelassen.

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Antifa | Freiräume

Dresdner Gedenkzirkus erhält juristischen Dämpfer

5. August 2014 - 19:12 Uhr - 2 Ergänzungen

Letztlich kam es, wie es kommen musste. Auch an jenem Ort, an dem Jahr für Jahr Nazis und Verantwortliche der Stadt gemeinsam mit einigen wenigen Bürgerinnen und Bürgern in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens Kränze niederlegen, ist antifaschistischer Protest von der in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschriebenen Versammlungsfreiheit gedeckt. Das entschied heute die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe im Fall einer Verfassungsbeschwerde. Das Dresdner Amtsgericht hatte im November 2012 das vom Ordnungsamt der Stadt Dresden gegen den Beschwerdeführer und drei weitere Personen für ihren Protest auf dem Heidefriedhof verhängte Bußgeld in Höhe von 150 Euro wegen „Störung der Friedhofsruhe“ und einer „Belästigung der Allgemeinheit“ (§ 118 Abs. 1 OWiG) bestätigt. Auch eine anschließende Beschwerde vor dem Dresdner Oberlandesgericht war ohne Erfolg geblieben.

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Lesens-/Sehenswert

Knast für Abschiebehäftlinge tabu

24. Juli 2014 - 22:16 Uhr

Illegale Migranten müssen vor ihrer Abschiebung in speziellen Einrichtungen statt Gefängnissen untergebracht werden. Bundesländer, die das nicht leisten können, müssen die Betroffenen deshalb in anderen Ländern mit entsprechenden Möglichkeiten unterbringen. Dies entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in seinem heute verkündeten Urteil.

Quelle: Tagesschau (17.07.2014)


Lesens-/Sehenswert

Sächsischer Neonazi-Drogenring wandert hinter Gitter

27. April 2013 - 15:30 Uhr

Es war eine Meldung, die die NPD und ihr „Saubermann-Image“ in die Bredouille brachte: In Sachsen wurde ein Drogendealerring gesprengt, der aus bekannten Neonazis bestand. Kopf der Bande war eine ehemaliger NPD-Stadtratskandidat. Gestern nun verurteilte das Landgericht Leipzig die Angeklagten zu langjährigen Haftstrafen.

Quelle: Endstation Rechts (27.04.2013)


Antifa

Haftstrafe für Beamtenbeleidigung

6. März 2013 - 23:59 Uhr - 6 Ergänzungen

Mehr als einen Monat nach dem harten Urteil gegen den Berliner Antifaschisten Tim ist der Verteidigung des Angeklagten vom Dresdner Amtsgericht das schriftliche Urteil zugestellt worden. Aus der kurz gehaltenen Urteilsbegründung geht hervor, dass dem Familienvater weder eine konkrete Tatbeteiligung, noch eine Beleidigung nachgewiesen werden konnte. Obwohl in der Erklärung selbst sogar festgestellt wird, dass der Angeklagte keine Gegenstände geworfen oder Körperverletzungen begangen hat, reichte dem Gericht offenbar die Vermutung, er habe einen Polizisten im Vorbeigehen mit seinem Megafon lautstark als „Nazischwein“ bezeichnet aus, um ihn für fast zwei Jahre Gefängnis zu verurteilen. Gegen das Urteil wegen „besonders schweren Landfriedensbruchs“, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung waren sowohl die Verteidigung, als auch die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der Urteilsverkündung in Berufung gegangen. Ein neuer Prozesstermin steht noch aus.

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Nazis

Sparkasse muss der NPD Konten einrichten

30. Januar 2013 - 11:48 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie das Verwaltungsgericht Dresden am Dienstag bekannt gab, muss die Ostsächsische Sparkasse Dresden ein Konto des Kreisverbandes der NPD führen. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichtes, Susanne Dahlke-Piel, begründete als Kammervorsitzende ihre Entscheidung damit, „dass Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts unmittelbar an die Grundrechte gebunden seien“. Die von der Sparkasse abgelehnte Einrichtung eines Girokontos für die NPD würde danach gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 18 der Sächsischen Verfassung sowie das Parteienprivileg des Artikel 21 verstoßen, so die Richterin weiter in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.

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