Bewährungsstrafe für FKD-Mitglied – Prozessökonomie schlägt Recht
25. September 2019 - 15:48 Uhr - Eine Ergänzung
Von Alwin von Havelhoeven und Amália Báthory
Am Dienstag, dem 17. September, wurde André Mühl (32) als Mitglied der rechtsradikalen und gewalttätigen Freien Kameradschaft Dresden (FKD) [1] zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Mrodzinsky darauf hin, dass sich Mühl damals selbst als Mitglied der militanten Gruppierung gesehen habe und er von Anfang an mit dabei war. Er habe sich in allen Belangen und bei den begangenen Straftaten mit eingebracht. Das Gericht ging davon aus, dass Mühl sich in Heidenau an den rassistischen Ausschreitungen im August 2015 beteiligte und von geplanten Aktionen im Vorfeld erfuhr, womit er die rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Ausschreitungen mit den Worten des Vorsitzenden unterstützt, gefördert und gestärkt hat. Ebenso nahm er an einem Treffen teil, bei dem der Angriff auf zwei Geflüchtetenunterkünfte in der Schäferstraße und der Podemusstraße in Dresden im August 2015 geplant wurde. Er selbst habe sich zwar vor den Angriffen unauffällig zurückgezogen, hätte aber anhand der Aufrufe im Vorfeld wissen können, dass es um gewalttätige Aktionen gehen soll.