Alle Artikel zum Thema: Übigau

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Bewährungsstrafe für FKD-Mitglied – Prozessökonomie schlägt Recht

25. September 2019 - 15:48 Uhr - Eine Ergänzung

Von Alwin von Havelhoeven und Amália Báthory

Am Dienstag, dem 17. September, wurde André Mühl (32) als Mitglied der rechtsradikalen und gewalttätigen Freien Kameradschaft Dresden (FKD) [1] zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Mrodzinsky darauf hin, dass sich Mühl damals selbst als Mitglied der militanten Gruppierung gesehen habe und er von Anfang an mit dabei war. Er habe sich in allen Belangen und bei den begangenen Straftaten mit eingebracht. Das Gericht ging davon aus, dass Mühl sich in Heidenau an den rassistischen Ausschreitungen im August 2015 beteiligte und von geplanten Aktionen im Vorfeld erfuhr, womit er die rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Ausschreitungen mit den Worten des Vorsitzenden unterstützt, gefördert und gestärkt hat. Ebenso nahm er an einem Treffen teil, bei dem der Angriff auf zwei Geflüchtetenunterkünfte in der Schäferstraße und der Podemusstraße in Dresden im August 2015 geplant wurde. Er selbst habe sich zwar vor den  Angriffen unauffällig zurückgezogen, hätte aber anhand der Aufrufe im Vorfeld wissen können, dass es um gewalttätige Aktionen gehen soll.

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42. bis 49. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

29. November 2017 - 00:00 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Zu Beginn des 42. Verhandlungstages erklärt das Gericht, dass die Zeugen Robert S. und Florian N. abgeladen wurden, da sie über ihre Verteidiger aus dem Verfahren gegen die Freie Kameradschaft Dresden erklärt hätten, dass sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Die ebenfalls geladene Zeugin Carrie L. habe dem Gericht ein ärztliches Attest vorgelegt und steht damit ebenfalls nicht zur Verfügung.

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35. bis 41. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

11. Oktober 2017 - 23:14 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Nach einer vierwöchigen Sommerpause beginnt der 35. Prozesstag mit einer Anregung der Bundesanwaltschaft. Diese empfiehlt dem Senat sechs der acht Angeklagten, Timo S., Patrick F., Maria K., Justin S., Mike S. und Rico K., einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Anschlag auf das Hausprojekt in Dresden-Übigau auch als versuchter Mord strafbar sein kann. Die Bundesanwaltschaft knüpft damit an eine Anregung seitens mehrerer Nebenklagevertreter_innen vor der Sommerpause an. Bundesanwalt Neuhaus begründet das unter anderem mit Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung erklärt er, dass so ein Hinweis „zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen solle“. Er weist auch darauf hin, dass die Beweiserhebung immer noch zu einem anderen Ergebnis kommen könne.

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30. bis 34. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

14. September 2017 - 05:35 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Als erstes wird der LKA-Beamte S. vernommen, der bereits am 10. Verhandlungstag ausgesagt hatte. Er wird nochmal zum Zustand des Küchenfensters nach dem Anschlag in der Bahnhofstraße befragt. S. erklärt, es habe sich um ein „modernes Thermofenster“ gehandelt. Als er eintraf, habe das Fenster offen gestanden, der Fenstergriff sei abgesprengt gewesen und habe ein Stück entfernt gelegen. Der Beamte meint aber, dass das Fenster oben und unten in den Angeln gehangen habe. Deswegen geht er davon aus, dass es vor der Explosion komplett geschlossen war. Er habe auch nicht den Eindruck gehabt, dass jemand versucht habe vor Ort aufzuräumen, denn das hätte seiner Erfahrung nach Spuren verursachen müssen. Das jemand das Fenster wieder eingehangen habe, halte er für schwer möglich.

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25., 26. und 27. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

13. August 2017 - 21:09 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Als erstes hört das Gericht den Zeugen F., der beim LKA Sachsen in der USBV (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen)-Gruppe arbeitet und für die Bearbeitung von Explosionstatorten zuständig ist. Zum Anschlag Wilsdruffer Straße berichtet der Beamte, dass er am 1. November 2015 Bereitschaftsdienst gehabt habe. Er sei in der Nacht über den Angriff auf die Wohnung Asylsuchender informiert worden und hätte sich dann zum Tatort begeben. Etwa eine Stunde später sei er dort eingetroffen.

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23. und 24. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

31. Juli 2017 - 18:10 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung beschäftigt sich das Gericht mit einem Antrag des Verteidigers RA Flemming. Er hatte darin gefordert, die Identität des Publikums zu jeder Sitzung festzustellen und die entsprechenden Namen in einer nichtöffentlichen Sitzung zu verlesen und so allen Prozessbeteiligten zugänglich zu machen. Sollten etwaige Zeug*innen darunter seien, so sollen diese aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Die Bundesanwaltschaft bemerkte zum Antrag, dass dieser schon fast „Einschüchterungstendenzen gegenüber der Öffentlichkeit“ aufweise. Auch die Nebenklagevertreter*innen kritisierten den Antrag, der sich „gegen die Öffentlichkeit“ richte. Nach einer Unterbrechung weist das Gericht den Antrag als unzulässig zurück, ihm fehle die Rechtsgrundlage.

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13. , 14. und 15. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

17. Mai 2017 - 23:51 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Als erstes wird ein Zeuge vernommen, der in der Bahnhofstraße 26 wohnt. Der ältere Herr erzählt zunächst, dass der Vermieter »ohne ihr Wissen« Flüchtlinge in den zwei Erdgeschosswohnungen seines Wohnhauses untergebracht habe. „Seitdem“ habe es „massive Probleme“ mit diesen „Leuten“ gegeben. Sie hätten sich nicht an „die Hausordnung“ und den „Ablauf“ gehalten. Der Zeuge schildert länger vermeintliche Verfehlungen, bis ihn das Gericht zum eigentlichen Thema der Verhandlung befragt.

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2. und 3. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

20. März 2017 - 11:01 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Der zweite Prozesstag beginnt vor deutlich kleinerer Kulisse als die Auftaktverhandlung. Etwa 40 Besucher_innen haben sich im Saal eingefunden, hinzukommen vielleicht ein Dutzend Pressevertreter_innen. Nachdem alle Prozessbeteiligten ihre Plätze eingenommen haben, eröffnet der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann die Sitzung.

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