Alle Artikel zum Thema: Überlastungsstellen

Freiräume

Arbeitsgericht erklärt TU-Vertrag für unwirksam

24. November 2014 - 00:45 Uhr

Das Dresdner Arbeitsgericht hat in einer Entscheidung die Befristung eines Mitarbeiters der Technischen Universität Dresden für unwirksam erklärt. Das teilte die Mittelbauinitiative der Universität in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung mit. Gleichzeitig sprach Sprecher Mathias Kuhnt von einem Missbrauch bestehender Gesetze, wonach Befristungen nur dann möglich wären, wenn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich wissenschaftlich arbeiten. Geklagt hatte ein Mitarbeiter der TU, welcher auf einer sogenannten Hochschulpaktstelle angestellt ist, um damit in Zeiten des allgemeinen Stellenabbaus die Lehre sicherzustellen, ohne jedoch Zeit für seine wissenschaftliche Arbeit zu haben.

Weiterlesen