Wie Recherchen des MDR ergeben haben ist der flächendeckende Einsatz der Funkzellenabfrage gegen zehntausende Menschen nicht neu. So wurden im Ermittlungsverfahren zum Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr vor mehr als zwei Jahren tausende Kundendaten der Baumarktkette OBI sowie zehntausende Mobilfunkdaten aus dem Bereich der Dresdner Neustadt beim Sächsischen Landeskriminalamt gespeichert und ausgewertet. Die so gewonnenen Daten haben bis heute weder einen Ermittlungserfolg gebracht noch wurden sie gelöscht.
Wie die TAZ in ihrer Sonntagsausgabe berichtet, hat die Dresdner Polizei am 19. Februar mehr als vier Stunden den Telefonverkehr im Bereich der Südvorstadt aufgezeichnet. Bei der als „digitale Rasterfahndung“ bezeichnenden Funkzellenauswertung (FZA) wurden demnach die Handyverbindungen mehrerer tausend Menschen von den Mobilfunkbetreibern angefordert und anschließend ausgewertet. Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft sollen mit den so gewonnenen Daten Personen gefunden werden, die zuvor Polizisten angegriffen haben sollen.
Die aktuelle Landesregierung hat am vergangenen Freitag einem Artikel in der Leipziger Volkszeitung zufolge eine Novelle mit weitreichenden Änderungen am bestehenden Sächsischen Polizeigesetzes vorgestellt. Die Änderungen sehen eine flächendeckende automatisierte und mobile Autokennzeichen-Erkennung vor. So zum Beispiel, wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht oder Hooligans von Fußballspielen abgehalten werden sollen. Außerdem soll die Kennzeichenerfassung bei der Sicherstellung von gestohlenen Fahrzeugen und Fahndungen im Grenzgebiet eingesetzt werden.
Die sächsische Innenministerium arbeitet einem Artikel in der Chemnitzer Freien Presse zufolge an einem Positionspapier zur Verschärfung des bestehenden Polizeigesetzes. Das von der CDU-geführte Ministerium plant darin zum Beispiel eine Ausweitung und Vereinfachung der Wohnraum- und Telefonüberwachung. Die Behörde begründet ihre Entscheidung als Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung und beruft sich auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP.
Aus einer Stellungnahme des Informatik-Fachschaftsrats der TU Dresden geht hervor, dass an der Universität in Kürze ein 68.000 Euro teures Frühwarnsystem in Betrieb gehen wird. Das System soll nach Angaben des Zentrums für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) dazu dienen, eventuellen Missbrauchsfällen vorzubeugen und Datenströme sicherer zu machen. Von Seiten der Studierenden wird befürchtet, dass damit in Zukunft detailliert Informationen über das Surfverhalten einzelner Nutzer und Nutzerinnen gesammelt und ausgewertet werden können.