Alle Artikel zum Thema: Überwachung

Lesens-/Sehenswert

„Nichts ist mehr so, wie es einmal war“

13. Oktober 2013 - 10:31 Uhr

„Du fühlst Dich, als ob in deine Wohnung eingebrochen wurde!“ André Aden ist der Schreck immer noch anzumerken. Wenige Tage zuvor hat er erfahren, dass er offenkundig seit Jahren im Visier von Niedersachsens Verfassungsschutz steht. Seitdem ist nichts mehr so, wie es einmal war: „Man ist verunsichert und weiß nicht, wer in das Leben eingegriffen hat. Man weiß nicht, wer, was, wann beobachtet“, sagt der 33-Jährige aus dem Heidekreis. „Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Und das heißt nicht, dass es besser ist.“

Quelle: NDR (02.10.2013)


Lesens-/Sehenswert

Handy-Überwachung: Bundesbehörden verschickten 2012 über 300.000 „stille SMS“

1. Oktober 2013 - 15:43 Uhr

Der Verfassungsschutz, das BKA, der Zoll und die Bundespolizei haben 2012 zusammengerechnet 328.572 „stille SMS“ verschickt, um den Standort von Personen zu ermitteln oder ein Bewegungsprofil zu erstellen. In der ersten Hälfte dieses Jahres sind laut einer Antwort auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko bisher 264.648 solcher Ortungsimpulse verschickt worden. Damit deutet sich an, dass dieses Jahr die Zahl der „stillen SMS“ von Bundesbehörden gegenüber dem Vorjahr ansteigen kann.

Quelle: Heise (06.09.2013)


Antifa | Freiräume

Auch die Grünen legen wegen massenhafter Funkzellenabfrage Verfassungsbeschwerde ein

13. September 2013 - 11:14 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Nachdem im Mai mit Rico Gebhardt und Falk Neubert bereits zwei Politiker der Linken Verfassungsbeschwerde gegen die Funkzellenabfrage im Februar 2011 eingelegt hatten, haben nun auch die Grünen mit einer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht auf die Ausforschung der Bestandsdaten von mehr als 55.000 Menschen reagiert. In ihrer umfangreichen Beschwerde hatten die beiden Politiker der Linken schon vor Monaten die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses geltend gemacht. Zuvor hatte schon das Dresdner Landgericht nach einer Feststellungsklage die Funkzellenabfrage auf Grund eines Formfehlers mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Wann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Fälle entscheiden wird, steht bislang allerdings noch nicht fest.

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Lesens-/Sehenswert

Überwachungsstaat M-V – Ab 1. Juli Realität

4. Juli 2013 - 11:34 Uhr

In der gestern zu Ende gegangenen zweitägigen Sitzung des Landtages in Schwerin wäre es beinahe unbemerkt geblieben. Die Nachricht hat es aber dennoch in sich. Die Regierungskoalition – bestehend aus den großen Bürgerrechtsparteien CDU und SPD – hat gleich in einem Rutsch das Landesverfassungsschutzgesetz sowie das Sicherheits- und Ordnungsgesetz geändert.

Quelle: Kombinat Fortschritt (21.06.2013)


Lesens-/Sehenswert

Ex-Terrorfahnder: Keine digitale Kommunikation ist sicher

14. Mai 2013 - 09:40 Uhr

Dienste der USA zeichnen jegliche digitale Kommunikation dort auf und sind auch im Ausland aktiv. Dies hat Tim Clemente zweimal im TV-Programm von CNN bestätigt. Er präsentiert sich als ehemaliger Anti-Terror-Agent des FBI, ehemaliger Polizist und ehemaliger Armeeangehöriger. Laut seiner Website hat er auch als Filmautor, Stuntman sowie als Berater für professionelle Sportligen, Spielkasinos, Hollywood und diverse Staatsoberhäupter gearbeitet.

Quelle: heise online (05.05.2013)


Freiräume

Funkzellenabfrage war rechtswidrig

24. April 2013 - 00:42 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Mehr als zwei Jahre nach den erfolgreichen Protesten gegen mehrere in Dresden geplante Naziaufmärsche hat das Landgericht ein Urteil des Dresdner Amtsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgehoben und die Funkzellenabfrage mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Einige Monate nach Bekanntwerden einer flächendeckenden „nichtindividualisierten Funkzellenabfrage“ im Süden der Stadt, hatten etliche der von der Maßnahme betroffenen Personen eine Feststellungsklage gegen die Auswertung von rund eine Million Verbindungsdaten eingereicht. Zwei Abgeordnete der Linken im sächsischen Landtag hatten ihre Klage damit begründet, dass das Instrument der Funkzellenabfrage ursprünglich „als Möglichkeit der Terrorbekämpfung und nicht um Straftaten am Rande einer Versammlung aufzuklären“ eingeführt worden war. Gleichzeitig sprachen sie von einem „Einschüchterungseffekt“ bei den Menschen, die am 19. Februar ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen und gegen Nazis protestiert hatten.

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Lesens-/Sehenswert

Von wegen streng geheim

25. März 2013 - 01:15 Uhr

Behörden sollen künftig Inhaber und PIN eines Handys abfragen können. Auch dann, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Quelle: taz (20.03.2013)