Alle Artikel zum Thema: Thüringen

News

NSU-Ausschuss: Ulbig stellt Ermittlungsbehörden Persilschein aus

30. Juni 2012 - 10:14 Uhr - Eine Ergänzung

Zeit hat sich das Sächsischen Innenministerium gelassen. Am 25. Juni wurde dem Innenausschuss der vorläufige Abschlussbericht zum „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vorgelegt. Darin weist Sachsen grundlegende Versäumnisse an der Aufklärung des NSU zurück und spricht stattdessen vor allem von strukturellen „Defiziten“, die eine Entdeckung von Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe unmöglich gemacht haben sollen. Das Ministerium bezeichnete den Umstand, dass die Drei mehr als ein Jahrzehnt ungestört in Sachsen leben und ihre Taten ausführen konnten als „bedauerlich und unbefriedigend“. Ob eine „bessere Zusammenarbeit“ zu einem Fahndungserfolg geführt hätte, sei allerdings nur durch eine umfassende Auswertung der Erkenntnisse und Maßnahmen aller beteiligten Behörden des Bundes und der Länder feststellbar. Der Bericht geht jedoch nicht darauf ein, warum keiner der mindestens zehn Post- und Sparkassenüberfälle zwischen Oktober 1999 und Oktober 2006 in Sachsen aufgeklärt werden konnte, sondern erläutert lediglich, aus welchem Grund kein Zusammenhang zum Abtauchen des Nazitrios hergestellt werden konnte.

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Lesens-/Sehenswert

Verdächtige Einstellung

5. April 2012 - 13:34 Uhr

In Thüringen werden Bewerber für den öffentlichen Dienst einem sonst nur noch in Bayern üblichen Gesinnungstest unterzogen. Beurteilt wird ihre Verfassungstreue anhand einer Liste von Organisationen, die der Freistaat für extremistisch erklärt. Eine Bürgerrechtsorganisation ist empört und fordert Aufschluss, warum sie auf die Liste gekommen ist.

Quelle: Neues Deutschland (04.04.2012)


Lesens-/Sehenswert

Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz besetzt

17. Dezember 2011 - 15:33 Uhr

Heute wurde das Thü­rin­ger Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz für drei Stun­den be­setzt. Ca. 40 Ak­ti­vis­tIn­nen dran­gen in das Ge­bäu­de der Be­hör­de ein und for­der­ten: „Ich will meine Akten sehen“ oder „Ver­fas­sungs­schutz auf­lö­sen“. Nach drei Stun­de ver­ließ man das Ge­bäu­de. Für die­ses mal.

Quelle: Infoladen Sabotnik (15.12.2011)


Lesens-/Sehenswert

Exekutionen als Heimatschutz

13. November 2011 - 11:11 Uhr

Am 10. November 2011 hieß es auf Publikative.org: „Inwieweit heute klandestine Strukturen bestehen, die größere Anschläge organisieren und durchführen können, darüber kann nur spekuliert werden, das Nazi-Leak aus Sachsen gibt aber eine Idee davon, was möglich ist.“ Einen Tag später steht die Bundesrepublik vor einem braunen Abgrund.

Quelle: publikative.org (11.11.2011)


Antifa

Protest am Rande einer CDU-Veranstaltung

17. August 2011 - 12:17 Uhr

Protestschild: "Niemand hat die Absicht, die JG zu durchsuchen!"

Gestern protestierten im Dresdner Stadtteil Plauen mehr als 50 Menschen lautstark gegen die Beschlagnahmung des Lautsprecherwagens der „JG Stadtmitte“ und die Ermittlungen gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König. Auf Transparenten und Schildern kritisierten sie die seit Monaten andauernde Praxis der Sächsischen Behörden, die erfolgreichen Proteste tausender Menschen gegen einen Naziaufmarsch in Dresden im Februar zu kriminalisieren.

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Antifa

Reaktionen auf die Durchsuchung bei Pfarrer Lothar König

12. August 2011 - 09:01 Uhr - 2 Ergänzungen

"Sächsische Demokratie" in Jena (Quelle: flickr.com/photos/haskala/)

Vor der Dresdner Staatsanwaltschaft versammelten sich am Donnerstagnachmittag ungefähr 80 Menschen um ihren Unmut und ihr Unverständnis zu äußern. Sie forderten eine Einstellung der Verfahren wegen der angeblichen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und protestierten gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements in Sachsen. Vom Landgericht zogen einige der Kundgebungsteilnehmer_innen später spontan über die Albertbrücke zum Alaunplatz. Grund war die Razzia am Mittwoch im thüringischem Jena beim dortigen Stadtjugendpfarrer Lothar König.

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Antifa

Razzia bei Stadtjugendpfarrer Lothar König in Jena

10. August 2011 - 17:52 Uhr - 20 Ergänzungen

"Sächsische Demokratie" in Jena (Quelle: flickr.com/photos/haskala/)

Der Spiegel veröffentlichte jüngst einen Beitrag über die „Härte des Systems“ in Sachsen. Zu Wort kam auch der Stadtjugendpfarrer aus Jena, Lothar König. Auch gegen ihn wird wegen einer angeblichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Diese soll in Sachsen für mehrere Körperverletzungsdelikte an Nazis verantwortlich sein. Scheinbar konnte der Paragraf 129 (StGB) jedoch nicht bei König angewendet werden um eine Erlaubnis zur Durchsuchung seiner Wohnräume in der JG Stadtmitte zu erlangen. In der Presseinformation der Polizeidirektion Dresden heißt es deshalb: „Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 19. Februar 2011 in Dresden wird durch die Staatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren wegen aufwieglerischen Landfriedensbruchs geführt.“ Neben den Wohnräumen wurde auch jener Lautsprecherwagen, welcher in Dresden am 19. Februar unterwegs war, durchsucht und beschlagnahmt. Laut Polizei dient die Aktion der „Sicherstellung von Kommunikations- und Tatmitteln“. Was eine Beschlagnahmung eines Fahrzeuges nach knapp sechs Monaten sichern soll bleibt unklar.


Antifa

Immunität von Bodo Ramelow aufgehoben

8. Oktober 2010 - 18:16 Uhr - 4 Ergänzungen

In Erfurt hat nach Presseberichten der Justizausschuss des thüringischen Landtags mit den Stimmen der SPD die Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linken, Bodo Ramelow, aufgehoben. Der linke Politiker zeigte sich enttäuscht und nannte die erhobenen Vorwürfe „infam“.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft mehreren Landtagsabgeordneten der Linken vor, die Blockade des europaweit größten Nazi-Aufmarschs in Dresden am 13. Februar zum 65. Jahrestag der alliierten Bombenangriffe organisiert und damit die Arbeit der Polizei gestört zu haben. Mehrere Mitglieder der Partei hatten am 13. Februar mit einer “öffentliche Fraktionssitzung” eine der möglichen Routen der Nazis hinter dem Neustädter Bahnhof blockiert. Für die Störung einer angemeldeten Versammlung bzw. einem Versuch der Verhinderung nach §21 drohen dem Gesetz nach bis zu drei Jahre Haft.

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