Strafbefehle nach erfolgreicher PEGIDA-Blockade
24. Januar 2018 - 22:28 Uhr
Drei Jahre nachdem am 1. Dezember 2014 mehr als zweihundert Antifaschistinnen und Antifaschisten ein Aufmarsch von PEGIDA am Terrassenufer mit einer Sitzblockade zur Umkehr gezwungen wurde, hat die umtriebige Dresdner Staatsanwaltschaft nach Angaben des Ermittlungsausschusses damit begonnen, mit Strafbefehlen gegen vermeintliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzugehen. Schon seit Herbst 2017 wurden dazu Strafbefehle in Höhe von 750 bis 900 Euro an mehrere Personen verschickt, denen die Staatsanwaltschaft die „Sprengung einer Versammlung“ nach §21 des Versammlungsgesetzes vorwirft. Den Strafbefehlen waren Aufrufe von Lutz Bachmann vorausgegangen, der im Nachgang seine Anhängerschaft aufgefordert hatte, Anzeige zu erstatten.