Es kam, wie es kommen musste. Auch im höchstwahrscheinlich letzten Prozess gegen zwei Vorstandsmitglieder der ehemaligen Sächsischen Landesbank (Sachsen LB) wurde das Verfahren in der vergangenen Woche gegen eine Geldauflage in Höhe von 80.000 Euro eingestellt. Ex-Vorstandschef Herbert Süß und dem ehemaligen Kapitalmarktvorstand Stefan Leusder war von der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft Leipzig Untreue und Bilanzfälschung vorgeworfen worden. Sie sollen Risiken von milliardenschweren Kreditgeschäften einer irischen Zweckgesellschaft in der Bilanz verschleiert zu haben.
Sachsen musste auch im 2. Quartal für Zahlungsausfälle in Höhe von rund 95 Millionen Euro bei der Sealink Funding Limited aufkommen. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (SMF) in einer kurzen Pressemitteilung Anfang Juli mit. Damit wurde bislang bereits rund eine Milliarde Euro als Garantiezahlung an die Zweckgesellschaft fällig. Insgesamt haftet der Freistaat für die Ende 2007 kurz vor der Pleite abgewickelte Sächsische Landesbank (Sachsen LB) seit Juni 2009 mit einer Höchstsumme von bis zu 2,75 Milliarden Euro.
Wegen der Ende 2007 kurz vor einer drohenden Pleite abgewickelten ehemaligen Sächsischen Landesbank musste der Freistaat seit Juni 2009 bisher knapp 500 Milliarden Euro für Zahlungsausfälle an die Zweckgesellschaft Sealink Funding Limited überweisen. Nun werden nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen (SMF) bereits in der nächsten Zeit noch einmal bis zu 311 Millionen Euro aus „vorgezogenen Zahlungsverpflichtungen“ hinzukommen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main Ende Dezember im Rechtsstreit mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). In dem Verfahren ging es nicht um die Frage, in welcher Höhe das Land auch in Zukunft für die Folgeschäden haften muss, sondern zu welchem Zeitpunkt die Zahlungen fällig werden.