Kriminalisierung von Anti-Naziprotesten geht weiter
30. September 2011 - 11:07 Uhr - 8 Ergänzungen
Gestern hat die Mehrheit des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses in seiner Sitzung der Forderung der Dresdner Staatsanwaltschaft zugestimmt und damit für eine Aufhebung der Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linken, André Hahn, gestimmt. In der nichtöffentlichen Sitzung sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter der CDU, FDP und der NPD für und Linke, SPD und Grüne gegen die Fortsetzung eines Strafverfahrens wegen „Verstoß gegen des Versammlungsgesetz“ aus. Erst im April hatte der Ausschuss den Vorschlag den Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesetzt und von den Ermittlungsbehörden eine Stellungnahme zu dem Einwand des Politikers verlangt, dass seine Verfolgung gegen das Willkürverbot verstoße. Dem Politiker wird vorgeworfen, am 13. Februar 2010 maßgeblich für die erfolgreichen Blockaden hinter dem Neustädter Bahnhof verantwortlich gewesen zu sein. Damals hatte die Polizei einen Aufmarsch von mehreren tausend aus ganz Europa angereisten Nazis nach stundenlangem Warten untersagt und eine stationäre Kundgebung für beendet erklärt.