Alle Artikel zum Thema: Sabine Friedel

Freiräume

Versammlungsrecht in Sachsen eingeschränkt

26. Januar 2012 - 10:45 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie zu erwarten war, hat gestern die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag das Versammlungsgesetz verabschiedet. Aus den Reihen der Oppositionsparteien hagelte es Kritik. Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in seiner Rede vor dem Landtag die Änderungen im Versammlungsrecht als Versuch, „das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen“. Die Verlegung des Naziaufmarsches 2010 an den Ort der Deportation der Dresdner Jüdinnen und Juden habe gezeigt, dass es sich gerade im § 15 Absatz 2 um reine „Symbolpolitik“ handeln würde, in der es vor allem darum geht, das so genannte „stille Gedenken“ an der Frauenkirche als einzig zulässige Gedenkform zu etablieren. Er kündigte eine Klage der demokratischen Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig an.

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Nazis

Sächsischer Landtag debattiert Rechtsterror

23. November 2011 - 01:53 Uhr - 6 Ergänzungen

In einer nicht-öffentlichen Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtags hat sich am Montag Geheimdienstchef Reinhard Boos den Fragen des fünfköpfigen Gremiums gestellt und noch einmal bekräftigt, was der Sächsische Verfassungsschutz bereits am 9. November offiziell mitgeteilt hatte. Demnach habe die Behörde „keine Kenntnisse“ zu den Aufenthaltsorten der mutmaßlichen Mitglieder einer rechten Terrorzelle in Zwickau gehabt und darüber hinaus über keine Informationen dazu verfügt, „dass staatliche Stellen mit den Tatverdächtigen zusammengearbeitet haben“. Auch sei das Trio und dessen Umfeld weder direkt noch indirekt unterstützt worden. Der Vorsitzende der Kontrollkommission, Günther Schneider (CDU), bestätigte gegenüber der Presse Ermittlungsdefizite der staatlichen Behörden und zeigte sich beschämt über das Ausmaß des jahrelangen rechten Terrors. Die sächsische Verfassungsschutzbehörde sei von Januar 1998 bis Januar 2002 in die Fahndung nach den drei mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eingebunden gewesen, habe jedoch zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von Versteck und Verbleib des Trios besessen, so Schneider weiter.

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Freiräume

Bericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht

14. September 2011 - 09:39 Uhr - 5 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Am 9. September hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig dem Landtag seinen lange erwarteten detaillierten Bericht zu den staatlichen Überwachungsmaßnahmen am 13., 18. und 19. Februar vorgestellt. Dazu hatte er sowohl schriftliche Antworten der Behörden als auch die Ergebnisse eigener Ermittlungen ausgewertet. Die den Datenerfassungen zugrunde liegenden richterlichen Beschlüsse waren dabei aus rechtlichen Gründen nicht Gegenstand seiner Untersuchungen. Wir haben uns den Bericht mal etwas genauer angeschaut.

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Antifa | Freiräume

Ich weiß mit wem Du zu Ostern telefoniert hast

28. Juli 2011 - 09:07 Uhr - 5 Ergänzungen

Der Datenskandal in Sachsen nimmt immer größere Ausmaße an. Am Mittwoch hat die Dresdner Staatsanwaltschaft zugegeben nach dem Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr vor mehr als zwei Jahren über eine Funkzellenabfrage knapp 1,1 Million Telefonverbindungsdaten ermittelt und ausgewertet zu haben. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sabine Friedel (SPD) heißt es, dass sich die so gewonnenen Funkzellendaten „auf den Umkreis des Tatortes“ beschränkten, da den Ermittlern zufolge die Möglichkeit bestanden hat, „dass die Täter ihr Vorgehen telefonisch oder durch SMS am Tatort und in dessen unmittelbarer Nähe koordiniert haben“ könnten. Neben dieser großen Anzahl an Funkzellendaten wurden von einem Mobilfunkanbieter unaufgefordert zusätzlich mehr als 80.000 Namen von Anschlussinhabern übermittelt. Aufgrund eigener Ermittlungen will das LKA später ingesamt 250 Bestandsdaten zu potentiell Tatverdächtigen abgefragt haben.

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Antifa | Freiräume

Die Dresdner Datenaffäre weitet sich aus

26. Juli 2011 - 12:27 Uhr - 5 Ergänzungen

Aus einer Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Henning Homann im Juni geht hervor, dass in den vergangenen Monaten von den Ermittlungsbehörden deutlich mehr als die bisher bestätigten 460 Rufnummern abgefragt worden sind. So sollen im Rahmen eines weiteren Ermittlungsverfahrens durch das Landeskriminalamt noch einmal 40.732 Bestandsdaten abgefragt worden sein. Etliche Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsparteien zeigten sich empört. Ein Sprecher des Sächsischen Innenministeriums begründete gegenüber lokalen Medien die Zeitverzögerung auf Nachfrage mit laufenden Ermittlungen.

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Unbelehrbare Symbolpolitik in Dresden

20. Juli 2011 - 09:52 Uhr - Eine Ergänzung

Sachsens Landesregierung hat am Montag erneut ihr schon einmal an einer so genannten Normenkontrollklage gescheitertes Versammlungsgesetz eingereicht. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, sprach in einer Pressemitteilung angesichts fehlender Veränderungen von „ideologisch motivierter Symbolpolitik“ und kündigte eine erneute „verfassungsrechtliche Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof“ durch seine Fraktion an.

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Antifa | Freiräume

Wer nichts zu verbergen hat, hat alles zu befürchten

21. Juni 2011 - 01:45 Uhr - 17 Ergänzungen

Wie die TAZ in ihrer Sonntagsausgabe berichtet, hat die Dresdner Polizei am 19. Februar mehr als vier Stunden den Telefonverkehr im Bereich der Südvorstadt aufgezeichnet. Bei der als „digitale Rasterfahndung“ bezeichnenden Funkzellenauswertung (FZA) wurden demnach die Handyverbindungen mehrerer tausend Menschen von den Mobilfunkbetreibern angefordert und anschließend ausgewertet. Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft sollen mit den so gewonnenen Daten Personen gefunden werden, die zuvor Polizisten angegriffen haben sollen.

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Juristische Ohrfeige für Schwarz-Gelb in Sachsen

19. April 2011 - 22:53 Uhr - 7 Ergänzungen

Das neue sächsische Versammlungsgesetz wurde heute vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig gekippt. Das umstrittene Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und beinhalte gravierende Formfehler, so das Gericht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Sächsische Versammlungsgesetz Anfang des vergangenen Jahres im Eilverfahren beschlossen, um damit eine rechtliche Handlungsgrundlage zu schaffen, einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 13. Februar im Zentrum Dresdens verbieten zu können. Damit gilt in Sachsen vorerst wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.

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Debatte um Kennzeichnungspflicht in Sachsen

24. August 2010 - 00:36 Uhr - 3 Ergänzungen

Am 19. August fand im Sächsischen Landtag eine erste Anhörung zum Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte statt. Das Eckpunktepapier der Grünen sieht vor, dass Uniformierte im Dienst generell Namensschilder mit Dienstgrad tragen sollen, um namentlich angesprochen werden zu können. Diese Form der Kennzeichnung soll beispielsweise im normalen Streifendienst dazu dienen, Kooperationsbereitschaft und Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu signalisieren. Für den Einsatz bei Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen sieht der Entwurf eine individualisierbare Kennzeichnung bei geschlossenen Einheiten vor, um damit der besonderen Gefährdungslage und dem Schutz der Angehörigen von Einsatzkräften gerecht zu werden. Im Augenblick sieht der §8 des sächsischen Polizeigesetzes lediglich eine Ausweispflicht vor, was vor allem bei Großeinsätzen oft unmöglich ist.

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Verfassungsklage gegen Sächsisches Versammlungsgesetz eingereicht

19. August 2010 - 00:08 Uhr - 4 Ergänzungen

Die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen hat gemeinsam mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Normenkontrollklage vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen das im Eiltempo Anfang des Jahres von CDU und FDP gemeinsam beschlossene überarbeitete Versammlungsgesetz eingereicht.

Das neue Gesetz sieht für Dresden vor allem ein Versammlungsverbot an so genannten „besonderen Orten“ am 13. Februar vor, da es in der Vergangenheit zu „erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ gekommen sein soll. Im Unterschied zum alten gesamtdeutschen Versammlungsgesetz wurden im neuen Gesetz außerdem „auch die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, sowie die Personen, die gegen eine der beiden Gewaltherrschaften [gemeint ist hier das Dritte Reich und die DDR, Anm. d. Red.] Widerstand geleistet haben“ bzw. allgemein die Opfer von Kriegen in die Betrachtung einbezogen.

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