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Soziales

Sachsen – Versammlungsrecht getroffen

20. Juli 2021 - 20:17 Uhr - 2 Ergänzungen

Am Dienstag vergangen Woche wurde am Dresdner Amtsgericht gegen einen Demonstrationsanmelder verhandelt. Dem Mittdreißiger wurde vorgeworfen, als Versammlungsleiter für Auflagenverstöße durch Versammlungsteilnehmer:innen persönlich verantwortlich zu sein. Auslöser des Prozesses war die Demonstration gegen die Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes am 17.11.2018. Richter Roland Wirlitsch folgte in seinem Urteilsspruch der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Strafe von 40 Tagessätzen á 30 Euro. Kritiker:innen sehen in den Urteilsspruch eine faktische Abschaffung von Artikel 8 des Grundgesetzes.

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