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Soziales

Abschiebehaft für geflüchtete Menschen geplant

31. August 2016 - 00:12 Uhr - Eine Ergänzung

In Sachsen geht die Kriminalisierung von geflüchteten Menschen weiter. Nachdem in den zurückliegenden Monaten der Freistaat die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöht und dazu auch Familien getrennt hatte, sollen nun nach den Vorstellungen des Sächsischen Innenministers geflüchtete Menschen für bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden können. Darauf verständigte sich am Dienstag die Sächsische Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Mit dem Gesetzentwurf soll eine landesgesetzliche Grundlage für die vom Bund vor einem Jahr beschlossene Aufnahme des Ausreisegewahrsams (§ 62b) in das Aufenthaltsgesetz geschaffen werden.

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Lesens-/Sehenswert

Bestandsdaten außer Kontrolle

15. April 2013 - 08:36 Uhr

Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht – mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Wäre da nicht dieser eine, kleine Schönheitsfehler: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt.

Quelle: gutjahr.biz (14.04.2013)