Wie sächsische Behörden Geflüchtete mit Fantasiepapieren abspeisen
12. Oktober 2017 - 21:11 Uhr
Ausländerbehörden müssen Geflüchteten, die nicht sofort abgeschoben werden können, eine Duldung erteilen. Doch einige sächsische Behörden händigen stattdessen Fantasiedokumente aus, die den Betroffenen weniger Rechte einräumen.
Quelle: ze.tt (12.10.2017)