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Soziales

Fragwürdige Praxis in sächsischen Ausländerbehörden

12. Mai 2017 - 17:47 Uhr

Nicht erst seit heute ist bekannt, dass in Sachsen eine andere Rechtsauffassung herrscht, als im Rest des Landes. Eine neues Beispiel ist die Regelung für jene Asylsuchende, die nach ihrer Anhörung vom Bundesamt (BAMF) eine Ablehnung erhalten haben. Inzwischen berichten vermehrt geflüchtete Menschen in Beratungen davon, statt einer Duldung immer dann so genannte „Grenzübertrittsbescheinigungen“ ausgehändigt bekommen zu haben, wenn nach Auffassung der Behörde vorgeblich kein Rechtsanspruch auf eine Duldung besteht. Obwohl diese Praxis nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) von 2003 für rechtswidrig erklärt wurde, ergab eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke), dass diese Praxis des „systematischen Rechtsbruchs“ in acht von 13 kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen umgesetzt wird.

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