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Landtagsdebatte und erneuter Haftbefehl durch die Bundesanwaltschaft nach dem Mord an Thomas L.

13. November 2020 - 11:32 Uhr

Am 10. November hat der Generalbundesanwalt (GBA) vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe einen erneuten Haftbefehl wegen „des dringenden Tatverdachts des Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung gegen Abdullah H .“ erwirkt. Abdullah H. wird vorgeworfen, am 4. Oktober zwei Menschen in der Dresdner Innenstadt aus mutmaßlich homophoben Motiven heraus mit einem Messer angegriffen zu haben. Dabei starb der 55jährige Thomas L. an den Folgen seiner Verletzungen. Abdullah H. war zuvor als sogenannter Islamistischer Gefährder eingestuft worden, weswegen die Tat bundesweit für Aufsehen sorgte und auch im Freistaat Gegenstand heftiger parlamentarischer Debatten ist. Neben der Kritik von Lesben- und Schwulenverbänden an dem „Totschweigen“ des homophoben Tatmotives, sorgt aktuell die Diskussion um eine geplante Aufhebung des Abschiebestopps für Gefährder:innen für Zündstoff.

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