Alle Artikel zum Thema: Prozess

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Prozesstermin gegen ehemaligen Bankenvorstand

2. April 2015 - 00:18 Uhr - Eine Ergänzung

Auf mittlerweile 1,31 Milliarden Euro belaufen sich aktuell die Zahlungen des Freistaates für die vor acht Jahren abgewickelte Sächsische Landesbank (Sachsen LB). Über die genaue Höhe informierte gestern das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (SMF) den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. Nachdem im vierten Quartal 2014 noch 29,5 Millionen gezahlt wurden, mussten im ersten Quartal diesen Jahres rund 93 Millionen für Zahlungsausfälle an die Sealink Funding Limited überwiesen werden. Insgesamt haftet der Freistaat mit einer Höchstsumme von bis zu 2,75 Milliarden Euro, die mit einem Garantiefonds aus Steuergeldern abgesichert wurden.

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Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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Antifa

Nächster Dämpfer für die Staatsanwaltschaft

9. Januar 2015 - 10:41 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Dresdner Landgericht der letzte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen einen Berliner Antifaschisten statt, der im Januar 2013 wegen seiner Teilnahme an den Protesten gegen mehrere Naziaufmärsche im Februar 2011 am Amtsgericht zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Ein Schöffengericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der heute 38-Jährige mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeikette aufgefordert haben soll. Dabei waren am Vormittag des 19. Februars in der Dresdner Südvorstadt insgesamt vier Einsatzkräfte verletzt worden. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft, welche im ersten Verfahren eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte, als auch die Verteidigung des Angeklagten, waren anschließend gegen das Urteil in Berufung gegangen. Nachdem sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Prozessauftakt im Dezember nicht auf einen Vergleich einigen konnten, offenbarten die drei Prozesstage erneut eklatante Mängel in den dem Prozess zugrunde liegenden Ermittlungen. So erwiesen sich weder die, im Prozess zum ersten Mal ungeschnitten gezeigten, Polizeivideos noch die Zeugen der Anklage als brauchbar. So zeigten die Videos mindestens vier weitere Personen mit Megafon und auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft konnten den Angeklagten nicht wiedererkennen. Auch eine Hausdurchsuchung Wochen nach den Vorfällen brachte bis auf eine schwarze Jacke keine Erkenntnisse. Dennoch wurde Tim für die Beleidigung eines Polizeibeamten am Abend des dritten Verhandlungstages zu einem Bußgeld in Höhe von 90 Tagessätzen a 45 Euro und 50% der Prozesskosten verurteilt, im Gegenzug wurden die Vorwürfe wegen besonders schwerem Landfriedensbruch fallengelassen.

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Antifa

1 2 3 Der Lauti der ist wieder frei

6. Januar 2015 - 12:41 Uhr

Nach mehr als drei Jahren Gefangenschaft konnte die Kirchgemeinde Jena gestern wieder ihren bei einer Razzia im August 2011 von der Dresdner Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Lautsprecherwagen in Empfang nehmen. In Zusammenhang mit einer Anklage gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wegen „aufwieglerischen Landfriedensbruch“ am Rande der erfolgreichen Blockaden tausender Menschen im Februar 2011, hatte die Polizei den Bus als „Kommunikations- und Tatmittel“ konfisziert und bis gestern auf dem Gelände der Dresdner Bereitschaftspolizei gefangen gehalten. Die Herausgabe des Fahrzeuges war möglich geworden, nachdem im November der Prozess gegen König vor dem Dresdner Amtsgericht gegen die Zahlung einer Geldstrafe eingestellt worden war. Kurz vor den Weihnachtstagen wurde schließlich der für eine Herausgabe notwendige Beschlagnahmebeschluss aufgehoben.

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Antifa

Freiheit für Lothar

11. November 2014 - 01:15 Uhr - 4 Ergänzungen

Der Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König

Es kam, wie es kommen musste, am Montag gab die Verteidigung von Lothar König die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro bekannt. Damit fanden die vor mehr als drei Jahren auf dem Dresdner Heidefriedhof begonnenen Ermittlungen gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer ihr vorläufiges Ende. Nach der umstrittenen Durchsuchung seiner Amtsräume durch sächsische Beamtinnen und Beamte erhob die Dresdner Staatsanwaltschaft im Dezember 2011 Anklage wegen „schweren aufwieglerischen Landfriedensbruch“ und zahlreicher weiterer später nach und nach fallengelassener Vorwürfe. Nachdem jedoch ein erster Prozess im Juli 2013 nach nur sieben Verhandlungstagen wegen neu aufgetauchtem entlastendem Videomaterial abgebrochen werden musste, sollte es noch einmal mehr als ein Jahr dauern, bis am Montag die juristische Farce auf Antrag der Staatsanwaltschaft beendet wurde.

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Antifa

Prozessauftakt gegen Lothar König verschoben

6. November 2014 - 00:36 Uhr - 2 Ergänzungen

Eigentlich sollte am Montag im Dresdner Amtsgericht der im Juli vergangenen Jahres ergebnislos abgebrochene Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wieder aufgenommen werden, eigentlich. Doch erneut hat sich die Dresdner Justiz nicht gerade mit Ruhm bekleckert und auf Antrag der Verteidigung Königs den Prozesstermin platzen lassen und auf Ende November verschoben. Der Grund für die kurzfristige Absage sind zwei vom Landeskriminalamt Brandenburg angefertigte Tonspurgutachten, welche der Verteidigung des Pfarrers erst vor gut zwei Wochen zur Verfügung gestellt worden waren. In den erst am 15. August diesen Jahres in Auftrag gegebenen Gutachten sollen vier Stunden prozessrelevante Videoaufzeichnungen auf Aussagen Königs überprüft und transkribiert worden sein. Ein zweites Tonspurgutachten, welches sich auf 25 Stunden Videomaterial aus dem räumlichen Umfeld der Tatvorwürfe am 19. Februar 2011 bezieht, wollte der verantwortliche Richter während der Verhandlung als Beweismittel einführen.

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