Dresdner Zapfenstreich-Gegner vor Gericht
4. Juli 2009 - 22:43 Uhr
Am Montag, dem 06.07.2009 wird um 13:30 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) stattfinden. Anlass des Verfahrens ist ein Aufkleber, der sich auf einer Website zur Organisation von Protestaktionen gegen den „Großen Zapfenstreich“ der Bundeswehr befand.
Auf dem Aufkleber waren mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Auf einem der Helme befand sich auch eine SS-Rune, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus zu verweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Abhaltung derartiger Militärrituale bewusst stellt.
Der Ausgangspunkt dieses Verfahrens geht zurück auf Ereignisse des Jahres 2006. Zum 800-jährigen Bestehen der Landeshauptstadt Dresden „schenkte“ die Bundeswehr der Stadt am 12. Oktober ’06 einen „Großen Zapfenstreich“ auf dem zentral gelegenen Altmarkt. Wie auch sonst bei ähnlichen militaristischen Spektakeln in der Öffentlichkeit regte sich Protest, ein Bündnis „Wider die Militarisierung des öffentlichen Raumes“ rief auf zu Kundgebung und Demonstration.