Alle Artikel zum Thema: Prozess

Freiräume | News

Freispruch für Zapfenstreich-Gegner

14. Dezember 2009 - 19:07 Uhr

Die heutige Hauptverhandlung gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler am Amtsgericht Dresden endete nach dreijähriger Verfahrensdauer mit einem Freispruch. Gegenstand des Verfahrens war ein antimilitaristisches Plakat, auf dem zu Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Oktober 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufgerufen worden war.

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Dresdner Zapfenstreich-Gegner vor Gericht

12. Dezember 2009 - 13:46 Uhr - Eine Ergänzung

Am Montag, dem 14.12.2009 wird um 09:00 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) stattfinden; einen ersten Termin im Juli 2009 hatte die zuständige Richterin am Amtsgericht, Fahlberg, platzen lassen.

Anlass des Verfahrens ist ein Aufkleber, der sich auf einer Website zur Organisation von Protestaktionen gegen den „Großen Zapfenstreich“ der Bundeswehr befand. Auf diesem waren mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Auf einem der Helme befand sich auch eine SS-Rune, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus zu verweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Abhaltung derartiger Militärrituale bewusst stellt.

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Nazis | News

Tony Beger – Ein „Strippenzieher“ im Hintergrund?

15. Oktober 2009 - 23:14 Uhr - 2 Ergänzungen

Seit Jahren ist der Dresdner Tony Beger in verschiedenen Schnittstellen der Naziszene aktiv. Seine Sporen verdiente er sich dabei nicht nur im Umfeld der mittlerweile verbotenen SSS, sondern vorrangig durch seine Beteiligung an der Organisation und Durchführung von Konzerten mit einschlägigen Nazibands in Sachsen. Dabei trat er auch mehrfach als Veranstalter gegenüber der Polizei auf.

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Nazis

Hainichen. Bekannte Neonazis verurteilt.

16. September 2009 - 21:04 Uhr

Ein Jahr und zwei Monate Jugendstrafe, ohne Bewährung. Dieses Urteil wurde heute unter anderen im Amtsgericht Hainichen gegen den schon mehrfach vorbestraften Neonazi Michael W. verhängt. Dem Urteil liegen mehrere Körperverletzungen, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu Grunde.

Insgesamt saßen vier Neonazis auf der Anklagebank. Inhalt der Verhandlung waren mehrere rassistisch bzw. rechts motivierte Körperverletzungen gegen Personen, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Ein Schwerpunkt war ein Vorfall während des Inselsfest in Rochlitz im vergangenen Jahr. Die in dieser Sache angeklagten Neonazis, André B. und Frank F. grölten lauthals „Sieg Heil“ und zogen zusammen mit anderen Rechten zum Festgelände. Dort wurden einzelne alternative Jugendliche durch diese gezielt mit Flaschen und Steinen beworfen, mit Reizgas im Gesicht verletzt, sowie geschlagen und getreten.

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Dresdner Verhältnisse

7. September 2009 - 13:02 Uhr

Von Michael Bergmann

Wer die neuesten Modetrends der regionalen Neonazi-Szene studieren wollte, war vorige Woche im Dresdner Amtsgericht an der richtigen Adresse. Neben bekannten Gesichtern der Kameradschaftsszene und der Autonomen Nationalisten aus dem Umfeld eines Szenetreffs zeigten auch die NPD-Kreisverbandsvorsitzenden aus Dresden und der Sächsischen Schweiz, Jens Baur und Carmen Steglich, ihre Solidarität mit den Angeklagten. Für einen der Nebenklagevertreter war das eine neue Erfahrung. Er habe es in den Jahren seiner Tätigkeit noch nie erlebt, dass es »so voll ist und solche offenen Solidaritätsbekundungen stattfinden«.

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Dresden: Nazischläger verurteilt

2. September 2009 - 14:57 Uhr

Am Amtsgericht Dresden ging gestern der Prozess gegen die Nazischläger Christian L., Marco E., Kay Dirk N. und Axel R. mit Haftstrafen zu Ende. Da in der Presse bisher nichts zu finden ist, gibts hier schon mal einen ersten Bericht ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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Freisprüche mehr als ein Jahr nach den EM-Krawallen

30. Juli 2009 - 01:41 Uhr - 5 Ergänzungen

Mehr als ein Jahr nach den gezielten schweren Übergriffen von mehreren dutzend Nazis auf drei Lokale in der Dresdner Neustadt fielen gestern die Urteile vor dem Dresdner Amtsgericht für drei der vier Angeklagten. Der Vorsitzende des Jugendschöffengerichtes, Markus Vogel, sprach zwei der drei Angeklagten vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs frei, da es dem Gericht an der zu einer Verurteilung „nötigen Sicherheit“ gefehlt habe. Als Grund für die beiden Freisprüche sieht das Gericht einmal mehr die „schlechte Ermittlungsarbeit“ der Polizei am Abend der Überfälle an. Einer der drei Angeklagten wurden zu einer Jugendfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte nach dem Abend vor Zeugen mit der Tat angegeben.

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Ohne Zweifel für den Angeklagten

29. Juli 2009 - 02:58 Uhr

Oschatz, 21.07.2009 – am Amtsgericht Oschatz wird wegen gefährlicher Körperverletzung an zwei indischen Staatsbürgern verhandelt. Bereits vor der Verhandlung versammeln sich mehrere augenscheinlich dem rechten Spektrum angehörige Sympathisanten der Angeklagten vor dem Amtsgerichtsgebäude. Diese zeigen auch im Gerichtssaal Präsenz und sorgen nicht zuletzt durch die zahlreichen abfälligen Kommentare für eine bedrohliche Atmosphäre.

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Prozessbeginn, 20.07.09 am AG Dresden zum Angriff auf Mitarbeiter des Kulturbüros am 9. März in Dresden u.a.

16. Juli 2009 - 13:59 Uhr - 2 Ergänzungen

Am Montag, 20. Juli 2009 um 9.00 Uhr beginnt der Prozess gegen Christian L., Marco E., Kay Dirk N. und Axel R. vor dem Amtsgericht Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung.

Fortsetzungstermine sind für den 5., 12., 24. und 26. August geplant.

Den vier Angeklagten wird vorgeworfen am 9. März einen Mitarbeiter des Kulturbüros angegriffen und verletzt zu haben. Die Täter hatten ihn nach einer Gerichtsverhandlung im Landgericht Dresden, bei welcher Willy K. für den Überfall auf mehrere Dönerlokale in der Dresdner Neustadt am 25. Juni 2008 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Landfriedensbruches verurteilt wurde, gezielt verfolgt, um ihn dann in der Neustadt zu überfallen.

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Prozess wegen 86a gegen Antimilitarist geplatzt

7. Juli 2009 - 00:14 Uhr - Eine Ergänzung

Die heutige Hauptverhandlung gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler am Amtsgericht Dresden war überraschenderweise bereits beendet, noch bevor sie richtig begonnen hatte. Gegenstand des Verfahren ist ein antimilitaristisches Plakat, auf dem zu Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Oktober 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufgerufen worden war.
Auf der Abbildung waren unter der Überschrift „Wider die Militarisierung des Alltages“ mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Neben der preußischen Pickelhaube und einem Helm mit dem Emblem der Bundeswehr befand sich auf einem der Helme auch eine sog. „Doppelsiegrune“, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus hinzuweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Durchführung derartiger Militärrituale bewusst stellt. Gegen den Dresdner Antimilitaristen Jörg Eichler war deshalb Anklage wegen „Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) erhoben worden, die nun über zwei Jahre später verhandelt werden sollte.

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