Alle Artikel zum Thema: Prozess

Nazis

7 Jahre und 10 Monate wegen Brandanschlag auf die RM16 (Update)

13. September 2011 - 13:28 Uhr - 6 Ergänzungen

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Der Prozess wegen eines Brandanschlags auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden Pieschen im August vergangenen Jahres ging heute zu Ende. Der Angeklagte Stanley Nähse wurde zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Gericht folgte der Anklage der Staatsanwaltschaft wegen zehnfach versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Die Urteilsverkündung fand wieder öffentlich statt, nachdem die Richterin am ersten Prozesstag dem Antrag der Verteidigung stattgab die Öffentlichkeit vom Verfahren auszuschließen. Ob Nähses Verteidigung gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist bislang unklar. Er hat hierfür eine Woche Zeit.

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News

Verprügeln mir Fair Play

8. September 2011 - 09:52 Uhr

Von Michael Bergmann

Die Angeklagten im Prozess gegen die »Hooligans Elbflorenz« könnten den Durchschnitt der männ­lichen deutschen Bevölkerung zwischen 19 und 35 Jahren repräsentieren: ein Versicherungskaufmann, ein Inhaber eines Parkettstudios, ein Türsteher, ein Auszubildender und ein organisierter Neonazi. Ihre Gemeinsamkeit besteht in der Freude an gewalttäigen Auseinandersetzungen mit Ihresgleichen: Über Jahre hinweg sollen die fünf Männer Anführer einer Gruppe von bis zu 50 Hooligans gewesen sein, die sich in der bundesdeutschen Szene durch zahlreiche erfolgreiche »Matches« einen Namen gemacht hat. Bei diesen »Matches« handelt es sich um sogenannte Dritt­ort­auseinandersetzungen, das heißt um Verab­redungen mit anderen Hooligan-Gruppen, um nach vereinbarten Regeln, jenseits von Stadion und Ligabetrieb, aufeinander loszugehen. Ein »Match« dauert in der Regel nicht länger als eine Minute. Die Staatsanwaltschaft Dresden und eine Sonderermittlungsgruppe des LKA Sachsen vermuteten die Bildung einer kriminellen Vereinigung und verfolgten die Gruppe.

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Nazis

Halbherziges Geständnis von Stanley Nähse

31. August 2011 - 21:14 Uhr - Eine Ergänzung

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Er hat die Tat zugegeben. In der Nacht zum 24. August 2010 habe er an einer Tankstelle eine Flasche „Mixery“ und Spiritus gekauft. Nachdem Nähse die Flasche austrank füllte er die brennbare Flüssigkeit in die Bierflasche. Als Lunte diente eine Socke des Angeklagten. Diesen Molotow Cocktail schleuderte er anschließend in ein offenes Fenster in der zweiten Etage des linken Hausprojektes. Dies ließ Stanley Nähse über seinen Verteidiger verlesen. Das Motiv war laut seiner Aussage jedoch nicht der Hass auf die BewohnerInnen des Hausprojektes in der Robert-Matzke Straße, sondern ein Streit mit seiner mittlerweile Verlobten. Die Nebenkläger können diesem halbherzigen Geständnis nur wenig abgewinnen. In einem Interview bei ColoRadio äußerten sich erstmalig die Betroffenen zu dem bisherigen Prozessverlauf.

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Nazis

Prozessauftakt gegen Stanley Nähse

26. August 2011 - 09:13 Uhr - 3 Ergänzungen

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Brandanschlag auf das alternative Wohnprojekt „RM16“ in Dresden Pieschen, muss sich der 21-jährige Nazi Stanley Nähse vor dem Landgericht verantworten. Nähse soll in der Nacht zum 24. August 2010 einen Molotow-Cocktail in ein offenes Fenster in der zweiten Etage des Hauses geworfen haben. Dabei landete der Brandsatz glücklicherweise auf einem Podest, sodass es nicht zu einer Ausbreitung des Feuers kam. Der Brand konnte schnell gelöscht und somit schlimmeres verhindert werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Nähse daher versuchten Mord in zehn Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung vor. Seit dem 24. Januar sitzt Stanley Nähse deshalb in Untersuchungshaft.

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News

Freispruch für Wikileaks.de Domain-Inhaber

16. März 2011 - 21:01 Uhr - 5 Ergänzungen

Der Inhaber der Domain wikileaks.de, Theodor Reppe, wurde heute vom Amtsgericht Dresden freigesprochen. In dem Prozess wurden zwei Strafsachen verhandelt. Ihm wurde vorgeworfen kinderpornografische Schriften (§184b StGB) erworben und verbreitet zu haben.

Im ersten Komplex wurde schnell klar, dass dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er das strafrechtlich relevante Material heruntergeladen hat. Über seinen bei der Strato AG angemeldeten Server, auf dem Reppe eine so genannte Tor Exit-Node betreibt, wurde das strafrechtlich relevante Material übertragen. Tor erlaubt es, sich anonym im Internet zu bewegen. Dabei wird man über mehrere Nodes geleitet, so dass die Herkunft anonymisiert wird.

Anschließend wurde sich der Frage gewidmet, ob Reppe für die Inhalte auf wikileaks.de verantwortlich sei. Da es sich um eine so genannte Whistleblower Plattform handelt, in der tausende Dokumente eingesendet werden (bspw. Depeschen der US-Botschaften oder den Luftangriffen bei Kunduz), könne man nicht verlangen das jede Seite und jede URL überprüft werde. Im konkreten Fall handelte es sich um eine Sperrliste der australischen Regierung, die mehrere Links zu kinderpornografischen Websites beinhaltet. Die Verteidigung verwies zu dem auf den rechtlichen Umstand, dass es strafbar wäre die Links anzuklicken. Desweiteren ist Reppe nur der Domain-Inhaber und kann somit auf Inhalte direkt keinen Einfluss nehmen.

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Antifa

Gipfelprozess in Frankreich

1. März 2011 - 11:31 Uhr

Fast zwei Jahre nach den Protesten gegen den NATO-Gipfel im französischen Strasbourg, bei denen knapp 350 Menschen in Gewahrsam genommen worden waren, findet am 9. März in Nancy der mittlerweile 4. Prozess gegen Jan aus Dresden statt. Dieser war im Zusammenhang mit einer Solidaritätsdemonstration anlässlich des Todes eines Demonstranten während des G20-Gipfels in London in einem Waldstück von französischen Aufstandsbekämpfungseinheiten verhaftet worden. Nur wenige Tage später war er in einem ersten Schnellverfahren zu 6 Monaten Haft und drei Jahren Einreiseverbot verurteilt worden.

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Nazis

Urteile in Berufungsverhandlung

8. Dezember 2010 - 08:05 Uhr - Eine Ergänzung

Mehr als zwei Jahre nach den Übergriffen in der Dresdner Neustadt wurden in der vergangenen Woche zwei der Beschuldigten am Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Richterin Michaela Kessler sah es als erwiesen an, dass die beiden an den Ausschreitungen nach dem EM-Halbfinale auf drei Lokale in der Neustadt beteiligt gewesen waren und verurteilte sie in der Berufungsverhandlung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall zu Jugendstrafen von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Ein dritter Angeklagter war bereits im vergangenen Jahr ebenfalls zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt worden. Der zuständige Richter hatte damals die „schlechte Ermittlungsarbeit“ der Polizei am Abend der Überfälle kritisiert.

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Soziales

Urteil im Containerprozess

31. Oktober 2010 - 03:07 Uhr - Eine Ergänzung

Im Prozess um den Diebstahl von weggeworfenen Lebensmitteln aus einem Supermarkt in Döbeln hat das zuständige Amtsgericht am Donnerstag angeboten, das Verfahren gegen eine Auflage von zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit vorläufig einzustellen. Einer der beiden Angeklagten nahm den Vorschlag des Staatsanwalts an, sein Mitangeklagter beantragte die Aussetzung seines Verfahrens.

Um die Anklage überhaupt vor Gericht bringen zu können, hatte die Döbelner Staatsanwaltschaft in dem Fall ein „besonderes öffentliches Interesse“ erkennen wollen. Obwohl der betroffene Marktkauf auf eine Anzeige verzichtet hatte wurde gegen die beiden mutmaßlichen Täter ein Strafbefehl über 10 bzw. 20 Tagessätze ausgesprochen, gegen den beide Widerspruch eingelegt hatten. Nach einer ersten knapp achtstündigen Verhandlung am 13. Oktober war das Verfahren durch die zuständige Richterin Süß auf den 28. Oktober vertagt worden.

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Soziales

Gerichtsprozess wegen Lebensmitteldiebstahls

26. Oktober 2010 - 14:40 Uhr - Eine Ergänzung

Nach dem erfolgreichen Schlag gegen die Lebensmittelmafia in Dresden sind die Ermittlungsbehörden im nur 50 Kilometer entfernten mittelsächsischen Döbeln schon etwas weiter. Dort fand schon am 13. Oktober der erste Prozesstag gegen zwei mutmaßliche Lebensmitteldiebe statt. Diese wurden am 13. April diesen Jahres von der Polizei auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit abgelaufenen Lebensmitteln angehalten und kontrolliert. Bei den beiden Container-Aktivisten fanden die Beamten Schokoriegel, Backmischungen und Gemüse. Nach einigen Tagen bekamen die beiden Post von der Staatsanwaltschaft, die in dem Fall ein „besonderes öffentliches Interesse“ sieht. Gegen den Strafbefehl über eine Zahlung von 10 bzw. 20 Tagessätzen gingen die Angeklagten in Widerspruch.

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Antifa | News

Freispruch für Antifaschistin

23. Februar 2010 - 16:30 Uhr - 2 Ergänzungen

Realität wieder gerade gerückt! – Freispruch für Antifaschistin im Berufungsverfahren am Landgericht

4 Jahre nach einem Prozess am Amtsgericht Dresden, wurde der Schuldspruch und die von Richterin Fahlberg verhängte Freieheitstrafe gegen eine Antifaschistin verworfen und die Angeklagte freigesprochen.

Im Juni 2005 veranstaltete Bürger Courage in der Kunsthofpassage Dresden eine Buchlesung zu „Strategien gegen Neonazis“. Diese versuchten etwa 30 als gewalttätig bekannte Neonazis zu stören, darunter Elli Doberstein, bekannt als mehrmalige Co-Anmelderin des alljährlichen Naziaufmarsches zum 13. Februar.
Die versuchte Störung erfolgte im Rahmen der von der NPD propagierten „Wortergreifungsstrategie“.

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