Alle Artikel zum Thema: Prozess

Freiräume

Schallende Ohrfeige für Kristina Schröder – Extremismusklausel rechtswidrig

28. April 2012 - 17:16 Uhr - 4 Ergänzungen

Begleitet von einem großen Medieninteresse wurde am Donnerstag im Dresdner Verwaltungsgericht über die so genannte „Extremismusklausel“ verhandelt. Dem Alternativen Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ e.V.) war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 Euro für den Druck von Flyern aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ unter der Bedingung zugebilligt worden, eine als Formblatt beigefügte „Demokratieerklärung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu unterzeichnen. Der Verein sah darin den Versuch, die Vertrauensgrundlage ihrer bisher erfolgreichen Demokratiearbeit unter Generalverdacht zu stellen und hatte im November vergangenen Jahres dagegen Widerspruch vor dem Dresdner Verwaltungsgericht eingelegt. Nach der Verabschiedung der Klausel hatte es massive bundesweite Proteste durch zivilgesellschaftliche Initiativen gegeben.

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Freiräume | Kultur

Dresden Ischen demonstrieren für russische Punkband Pussy Riot

26. April 2012 - 00:01 Uhr - 2 Ergänzungen

Am vergangenen Samstag versammelten sich in Dresden 20 Menschen spontan zu einer Solidaritätsaktion für die queer-feministische Punkband Pussy Riot aus Russland. Aufgerufen hatte die Gruppe „Dresden Ischen“, um sich so an der internationalen Solidaritätskampagne „Free Pussy Riot!“ zu beteiligen, die in über 40 Städten weltweit begangen wurde. Das russische Kollektiv hat sich zum Ziel gesetzt, die musikalische Subkultur Punk um emanzipatorische Ansätze zu erweitern und feministische, queere, ökologische, anti-nationalistische und anti-staatliche Diskurse zu etablieren. In den vergangenen Monaten hatten sie dazu mit selbstgemachten Stricksturmhauben, schrillem Outfit, Rauch und Pyrotechnik auf ihr Anliegen in der russischen Öffentlichkeit aufmerksam gemacht.

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Nazis

Revision zurückgewiesen – Nazi muss in Haft

9. Februar 2012 - 01:19 Uhr - 2 Ergänzungen

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Die Revision des Dresdner Nazis Stanley Nähse gegen seine Verurteilung wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Am 13. September 2011 hatte das Landgericht Dresden Nähse zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte in der Nacht zum 24. August 2010 einen Brandsatz in ein alternatives Wohnprojekt auf der Robert-Matzke-Straße in Dresden-Pieschen geworfen.

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Lesens-/Sehenswert

Kickbox-Team schließt Lokalmatador nach Urteil aus

29. Januar 2012 - 11:07 Uhr

Der Kickbox-Team Cottbus 09 e.V. hat bei einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag beschlossen, dass das Vereinsmitglied Markus Walzuck aus dem Verein ausgeschlossen wird.Vor wenigen Wochen noch war Walzuck einer der Spitzenkämpfer des Kickbox-Teams Cottbus. Gestern wurde der Träger des Deutschen Meistergürtels wegen Teilnahme an einer Reise im Hitler-Gedenk-Shirt bestraft.

Quelle: Lausitzer Rundschau (27.01.2012)


Lesens-/Sehenswert

Beleidigte Juristen

25. Januar 2012 - 11:31 Uhr

Sachsen in Agonie, unsere Presse aber gibt nicht auf. Vom Winterloch schleppt sie sich ans Sommerloch und tapfer zurück, Superlative wie Durchhalteparolen: größte, jüngste, modernste usw. Mehr Celebrity oder – besser noch – Skandalöses würde helfen; nach den üblichen Regeln: viel Erregung, aber niemandem weh tun. Ein bisschen Staub aufwirbeln wie die anderen. Eher zufällig kommt manchmal auch etwas Wahrheit zum Vorschein.

Quelle: Forum für Stadtentwicklung und Kommunalpolitik (22.01.2012)


Nazis

Samthandschuhe für rechte Schläger

11. Januar 2012 - 18:58 Uhr - 6 Ergänzungen

Christian Leister bei einer Nazidemonstration im Juni 2011 in Dresden

Schon mehrfach haben Opferberatungsstellen das Verhalten der Sächsischen Justiz im Hinblick auf die Verurteilung rechter Gewalttäter kritisiert und schon wieder wird ein Verfahren gegen vier rechte Schläger einer Pressemitteilung der Opferberatung zufolge seit mehr als zwei Jahren verschleppt. Zu einer Anklage kam es wegen der Überlastung der Staatsschutzkammer des Landgerichts bis heute nicht. Ein altbekanntes Problem, das einmal mehr auf das fehlende Bewußtsein für Betroffene rechter Gewalt in sächsischen Justizkreisen hindeutet. Die Anwältin eines der Betroffenen hat inzwischen eine Verzögerungsrüge eingereicht, wonach nach sechs Monaten ein Anspruch auf materielle Entschädigung entsteht.

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Antifa

Richter bezeichnet Nazis als schützenswerte Minderheit

22. Dezember 2011 - 00:48 Uhr - 7 Ergänzungen

Unter den Augen des Dresdner Nazikaders Ronny Thomas wurde heute der erste Blockierer vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Prozess gegen einen 22jährigen Studenten verurteilte der vorsitzende Richter Hajo Falk den Verstoß gegen das Versammlungsrecht mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Außerdem muss der Student die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht bewertete die Sitzblockade von mehr als 1500 Menschen an der Kreuzung Löffler- Ecke Reichenbachstraße als besonders schwer, da damit einer „schützenswerten Minderheit“ das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten worden sein soll. Damit ging der Richter deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 150 Euro gefordert hatte.

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Antifa | Freiräume

Anklage gegen Lothar König erhoben

9. Dezember 2011 - 17:11 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Repression gegen Gegnerinnen und Gegner der Anti-Naziproteste im Februar geht unvermittelt weiter. Gestern wurde der bekannte Jenaer Jugendpfarrer Lothar König über die Presse darüber informiert, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs am Amtsgericht eingereicht hat. Aus dem vom Pfarrer gesteuerten Lautsprecherwagen soll am 19. Februar „ständig gegen die Polizeibeamten gehetzt worden“ sein. Einer der möglichen Gründe für eine Anklageerhebung ist die belastende Aussage eines in dieser Woche verurteilten 19jährigen aus Döbeln. Dieser hatte gemeinsam mit seinem Bruder an den Protesten teilgenommen. Sein Bruder soll sich nach Steinwürfen in dem Transporter versteckt haben, um so einer Festnahme zu entgehen. König wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

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Nazis

Revision gegen Verurteilung für Brandanschlag auf RM 16

6. Oktober 2011 - 13:13 Uhr - Eine Ergänzung

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Der Dresdner Nazi Stanley Nähse hat gegen seine Verurteilung wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob es während des Prozesses am Landgericht Dresden zu Verfahrensfehlern kam. Nähse wurde am 13. September zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. In der Nacht zum 24. August 2010 warf der seit Jahren bekannte Nazi einen Brandsatz in ein alternatives Wohnprojekt auf der Robert-Matzke-Straße in Dresden-Pieschen. Mit einem halbherzigen Geständnis gab er zu, die Tat begangen zu haben – jedoch nicht aus politischen Motiven, sondern aus Frust. Dieses Geständnis konnte weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht überzeugen.