Freiheit für Lothar
11. November 2014 - 01:15 Uhr - 4 Ergänzungen
Es kam, wie es kommen musste, am Montag gab die Verteidigung von Lothar König die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro bekannt. Damit fanden die vor mehr als drei Jahren auf dem Dresdner Heidefriedhof begonnenen Ermittlungen gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer ihr vorläufiges Ende. Nach der umstrittenen Durchsuchung seiner Amtsräume durch sächsische Beamtinnen und Beamte erhob die Dresdner Staatsanwaltschaft im Dezember 2011 Anklage wegen „schweren aufwieglerischen Landfriedensbruch“ und zahlreicher weiterer später nach und nach fallengelassener Vorwürfe. Nachdem jedoch ein erster Prozess im Juli 2013 nach nur sieben Verhandlungstagen wegen neu aufgetauchtem entlastendem Videomaterial abgebrochen werden musste, sollte es noch einmal mehr als ein Jahr dauern, bis am Montag die juristische Farce auf Antrag der Staatsanwaltschaft beendet wurde.