Alle Artikel zum Thema: Oberlandesgericht

Nazis

Anklageerhebung gegen Freitaler Terrorgruppe

12. November 2016 - 20:07 Uhr - 4 Ergänzungen

Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Festnahme mehrerer Nazis in Freital hat nach Angaben von NDR, MDR und „Süddeutscher Zeitung“ die Generalbundesanwaltschaft Anklage gegen insgesamt acht Mitglieder der „Gruppe Freital“ erhoben. Den sieben Männern und einer Frau wird u.a. versuchter Mord in vier Fällen und die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Generalbundesanwaltschaft hatte erst im Frühjahr die Ermittlungen übernommen. Der Prozess vor dem Dresdner Oberlandesgericht wird wahrscheinlich erst im kommenden Jahres beginnen. Da das ursprünglich vorgesehene Gebäude für einen Prozess in dieser Größenordnung weder die baulichen noch die sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllt, wurde auf dem Gelände einer neu errichteten Erstaufnahmeeinrichtung eigens der künftige Speisesaal für mehrere Millionen Euro zu einem Hochsicherheitstrakt umgebaut.

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News

Prozesstermin gegen ehemaligen Bankenvorstand

2. April 2015 - 00:18 Uhr - Eine Ergänzung

Auf mittlerweile 1,31 Milliarden Euro belaufen sich aktuell die Zahlungen des Freistaates für die vor acht Jahren abgewickelte Sächsische Landesbank (Sachsen LB). Über die genaue Höhe informierte gestern das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (SMF) den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. Nachdem im vierten Quartal 2014 noch 29,5 Millionen gezahlt wurden, mussten im ersten Quartal diesen Jahres rund 93 Millionen für Zahlungsausfälle an die Sealink Funding Limited überwiesen werden. Insgesamt haftet der Freistaat mit einer Höchstsumme von bis zu 2,75 Milliarden Euro, die mit einem Garantiefonds aus Steuergeldern abgesichert wurden.

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Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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Antifa | Freiräume

Dresdner Gedenkzirkus erhält juristischen Dämpfer

5. August 2014 - 19:12 Uhr - 2 Ergänzungen

Letztlich kam es, wie es kommen musste. Auch an jenem Ort, an dem Jahr für Jahr Nazis und Verantwortliche der Stadt gemeinsam mit einigen wenigen Bürgerinnen und Bürgern in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens Kränze niederlegen, ist antifaschistischer Protest von der in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschriebenen Versammlungsfreiheit gedeckt. Das entschied heute die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe im Fall einer Verfassungsbeschwerde. Das Dresdner Amtsgericht hatte im November 2012 das vom Ordnungsamt der Stadt Dresden gegen den Beschwerdeführer und drei weitere Personen für ihren Protest auf dem Heidefriedhof verhängte Bußgeld in Höhe von 150 Euro wegen „Störung der Friedhofsruhe“ und einer „Belästigung der Allgemeinheit“ (§ 118 Abs. 1 OWiG) bestätigt. Auch eine anschließende Beschwerde vor dem Dresdner Oberlandesgericht war ohne Erfolg geblieben.

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Lesens-/Sehenswert

Der Prozess gegen Josef S.

20. Juli 2014 - 21:13 Uhr

Seit fast einem halben Jahr sitzt ein unbescholtener Student in U-Haft, weil er bei der Demonstration gegen den Akademikerball randaliert haben soll. Sein Fall gibt Einblick in eine kafkaeske Strafverfolgungsmaschine

Quelle: FALTER 28/14