Nach über 90 Verhandlungstagen wird das sogenannte Antifa Ost Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden Ende April oder Anfang Mai zu Ende gehen. Voraussichtlich wird das Urteil am 3. Mai 2023 gesprochen werden. Addn wird die letzten Gerichtstermine ausführlich begleiten. Dafür sollen in diesem zweiteiligen Artikel noch einmal die verschiedenen Vorwürfe und der Verfahrensstand aufgearbeitet werden.
Die Anklage setzt sich aus mehreren Punkten zusammen: einerseits den neun einzelnen Tatkomplexen, für die jeweils eine Beteiligung der Angeklagten nachgewiesen werden muss. Andererseits ist der zentrale Punkt die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB selbst. Bei letzterem muss lediglich die Mitgliedschaft, Werbung oder Unterstützung nachgewiesen werden, ohne dass einer der weiteren Anklagepunkte zwangsläufig erfüllt sein müsste.
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