Alle Artikel zum Thema: NSD

Nazis

Druck auf rechte Strukturen wächst

28. Februar 2013 - 22:34 Uhr - Eine Ergänzung

In Sachsen und Brandenburg ist am Mittwoch die Polizei erneut gegen eine rechte Vereinigung vorgangen. Insgesamt 119 Beamtinnen und Beamte durchsuchten acht Wohnungen sowie eine Betriebsstätte in Sachsen und Brandenburg. Die Razzia richtete sich gegen die mutmaßlichen Mitglieder eines so genannten „Deutschen Polizei Hilfswerkes“, welche am 23. November vergangenen Jahres in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher überfallen und festgenommen hatten. Wenige Wochen später hatten Unbekannte das Meißener Regionalbüro des Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi mit Farbbeuteln attackiert. Dieser hatte den Überfall zuvor öffentlich gemacht. Erst vor knapp zwei Wochen war das Verfahren wegen Sachbeschädigung von der Dresdner Staatsanwaltschaft ergebnislos eingestellt worden.

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Nazis

Ulbig lässt die Muskeln spielen

19. Februar 2013 - 01:58 Uhr - 2 Ergänzungen

Demonstration in Döbeln am 28.11.2009 (Quelle: Recherche Ost)

Am Montag wurde von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) der lose rechte Zusammenschluss „Nationale Sozialisten Döbeln“ (NSD) verboten. Dazu durchsuchten Einsatzkräfte des erst im vergangenen Jahr geschaffenen Operativen Abwehrzentrums (OAZ) in den frühen Morgenstunden nicht nur die Wohnungen von sechs führenden Aktivisten der Gruppe, sondern parallel dazu ein mehrfach für Veranstaltungen genutztes Gebäude in einem Industriegelände der Stadt. Begründet wurde das Verbot mit §3 des Vereinsgesetzes, wonach eine Vereinigung, die sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet“, verboten werden kann. So habe sich die Gruppe nach Ansicht des Sächsischen Innenministers wiederholt nationalsozialistische Begriffe und Symbole zu eigen gemacht und damit ihre „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ gezeigt. Ihre Mitglieder würden außerdem nationalsozialistischen Traditionen folgen und sich zur NSDAP und ihren führenden Funktionären bekennen. In den Durchsuchungsbeschluss waren auch Erkenntnisses des in der Vergangenheit mehrfach in die Kritik geratenen Sächsischen Verfassungsschutzes eingeflossen.

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