Freiraum-Verhandlung endet in einem Vergleich
30. April 2014 - 11:09 Uhr - 2 Ergänzungen
Die gestrige Verhandlung über die Räumungsklage einer Erbengemeinschaft gegen den Freiraum Elbtal auf der Leipziger Straße schloss mit einem Vergleich. Noch bevor es im großen Saal am Landgericht zu einer Beweisführung kommen konnte, bot Richter Ralf Högner beiden Parteien einen Vergleich an. Darin wird den derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt, parallel verpflichtet sich der derzeitige Vorstand des Vereins dazu, bis dahin alle Untermieter und Nutzer zu benennen sowie Kündigungen auszusprechen. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. Beiden Seiten bleibt bis zum 20. Mai Zeit, das Angebot zu widerrufen. Die Suche nach einem alternativen Standort sei bislang erfolglos gewesen, der Verein hofft auf ein städtisches Grundstück, um langfristig planen zu können.