Gefängnisstrafe nach Brandanschlag in Meißen
23. Mai 2016 - 18:11 Uhr - Eine Ergänzung
Nach dem Brandanschlag in Meißen sind am 28. April zwei Männer wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Sachbeschädigung zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 38 und 41 Jahre alten Männer in der Nacht auf den 28. Juni 2015 versucht hatten, ein für die Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehenes Gebäude anzuzünden. Nur dem Einsatz der Feuerwehr war es zu verdanken, dass sich das Feuer damals nicht auch auf das bewohnte Nachbargebäude ausbreiten konnte. Bei ihrem späteren Versuch, das Gebäude wenige Tage vor der geplanten Übergabe an das Landratsamt unter Wasser zu setzen, scheiterten sie, da zuvor die Hauptwasserzufuhr abgedreht worden war. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 165.000 Euro.