Verfahrenseinstellung nach Tod von Asylsuchendem in Plauen
29. Januar 2015 - 00:43 Uhr
Das Verfahren gegen den Wachmann eines Heims für Asylsuchende in Plauen wurde am Dienstag gegen die Zahlung von 1.800 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 44-Jährigen „unterlassene Hilfeleistung“ vorgeworfen und im September vergangenen Jahres den Wachmann einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro ausgestellt, er hätte damit einen Vermerk im Bundeszentralregister bekommen. Da der Mann daraufhin Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es am Plauener Amtsgericht zur öffentlichen Hauptverhandlung. Vor knapp einem Jahr war ein aus Libyen geflüchteter Mann in den Armen seiner schwangeren Ehefrau an einer Lungenembolie gestorben. Der Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes soll sich nach Darstellung von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft nicht nur geweigert haben, Hilfe zu holen, sondern sei auch tätlich gegen einen Asylsuchenden vorgegangen.