Residenzpflicht in Sachsen teilweise gekippt
19. Januar 2011 - 23:32 Uhr - Eine Ergänzung
In Sachsen wurde vom Innenministerium überraschend die Residenzpflicht für Migrantinnen und Migranten gekippt. Damit ist es für geduldete Ausländer in Zukunft möglich, sich ohne Meldung bei den Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen frei zu bewegen. Die Neuregelung gilt jedoch nicht für Asylsuchende in laufenden Verfahren und vorbestrafte Menschen.