Ein mittelsächsischer AfD-Rechtsaußen arbeitet „mit Schwerpunkt Extremismus“ für Sachsens Innenministerium, wohl als Geheimdienstler. Der Fall wirft viele Fragen auf.
Wie der Flurfunk schon in der vergangenen Woche vermeldete, gibt es zumindest für die Freien Radios in Sachsen nach Jahren des Kampfes endlich auch einmal positive Nachrichten. So muss die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) künftig auch die drei Freien Radios in Sachsen finanziell unterstützen. Das zumindest sieht eine durch den Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Woche vorgeschlagene Gesetzesänderung vor, welche noch im Laufe dieser Woche im Sächsischen Landtag beschlossen werden dürfte. Zu den in §28 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) beschriebenen Aufgaben kommt demnach in Zukunft auch eine „Förderung der nichtkommerziellen lokalen Rundfunkanbieter einschließlich Übernahme der Sende- und Leitungskosten“ hinzu.
Als im vergangenen Jahr die Radio-Initiative Dresden e.V. vor dem Verwaltungsgericht in Dresden erfolgreich auf eine Übernahme der Kosten für die Verbreitung ihres alternativen und nichtkommerziellen Rundfunkprogramms durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) geklagt hatte, konnte niemand ahnen, welche Folgen diese Entscheidung für die übrigen Freien Radios im Freistaat haben sollten. So soll die vor Gericht erstrittene Übernahme der Kosten durch eine bloße Umverteilung der Gelder erreicht werden. Während die Lizenz für die Frequenzen bis zum 31.12.2022 verlängert worden sind, drohen bei Radio T aus Chemnitz und dem Leipziger Radio BLAU finanzielle Einschnitte.
Am 13. Juni wurde vor dem Verwaltungsgericht in Dresden über die Förderung der Sende- und Leitungskosten für die Verbreitung von coloRadio zwischen der Radioinitiative Dresden e.V. und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) entschieden. Die Radioinitiative hatte auf Übernahme der Kosten für die Verbreitung ihres alternativen und nichtkommerziellen Rundfunkprogramms durch die SLM geklagt. Das Gericht gab der Klage der Radioinitiative mit der Begründung statt, dass die Kläger ebenso einen Anspruch auf finanzielle Förderung hätten, wie alle anderen auch.