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Dresden erhöht die Zuwendungen für Asylsuchende

23. August 2012 - 09:01 Uhr - Eine Ergänzung

Nach Jahren der Ungewissheit folgt die Stadt Dresden nun einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli, welches die im so genannten Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten finanziellen Zuwendungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als zu niedrig eingestuft hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der in Artikel 1 des Grungesetzes festgelegten Würde des Menschen. So könne die Menschenwürde nicht aus „migrationspolitischen Erwägungen“ relativiert werden, stattdessen sei das Existenzniveau an „hiesige Lebensverhältnissen“ anzugleichen. In der Vergangenheit hatten die politisch Verantwortlichen die bisherigen finanziellen Aufwendungen damit begründet, dass Flüchtlinge keine zusätzlichen Anreize für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen sollten.

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