Am Mittwoch, den 15. Mai, fiel das Urteil gegen einen Beschuldigten, der im Rahmen eines nicht angemeldeten Corona-Protests eine versuchte gefährliche Körperverletzung begangen hatte. Amtsrichterin Dr. Christine Mügge verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 6 Monaten, die auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen Steven H., einen weiteren Täter, wurde das Verfahren bereits am ersten Verhandlungstag aus nicht nachvollziehbaren Gründen gegen Geldauflage eingestellt. Gegen die beiden Hauptbeschuldigten, den NPD- und Freie-Sachsen-Nazi Max Schreiber und seinen Bruder Moritz wurde die Hauptverhandlung am 14. Juni eröffnet. Die Gruppe hatte am 13. Februar 2022 bei einer Kundgebung in Laubegast mehrere Pressevertreter:innen angegriffen.
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