Versammlungsrecht in Sachsen eingeschränkt
26. Januar 2012 - 10:45 Uhr - 2 Ergänzungen
Wie zu erwarten war, hat gestern die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag das Versammlungsgesetz verabschiedet. Aus den Reihen der Oppositionsparteien hagelte es Kritik. Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in seiner Rede vor dem Landtag die Änderungen im Versammlungsrecht als Versuch, „das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen“. Die Verlegung des Naziaufmarsches 2010 an den Ort der Deportation der Dresdner Jüdinnen und Juden habe gezeigt, dass es sich gerade im § 15 Absatz 2 um reine „Symbolpolitik“ handeln würde, in der es vor allem darum geht, das so genannte „stille Gedenken“ an der Frauenkirche als einzig zulässige Gedenkform zu etablieren. Er kündigte eine Klage der demokratischen Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig an.