Alle Artikel zum Thema: Marko Schiemann

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Unterstützung für Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft

8. Dezember 2011 - 02:57 Uhr - 3 Ergänzungen

Heute fand im Sächsischen Landtag auf Antrag der Grünen eine Sachverständigenanhörung zum Thema: „Funkzellenabfragen im Freistaat Sachsen sofort beschränken“ im Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa statt. Darin haben, so der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi, die geladenen Sachverständigen aus Justiz, Datenschutz und von den Gewerkschaften dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig im Fall der Funkzellenabfragen im Februar 2011 in Dresden demonstrativ „den Rücken gestärkt“.

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Bericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht

14. September 2011 - 09:39 Uhr - 5 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Am 9. September hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig dem Landtag seinen lange erwarteten detaillierten Bericht zu den staatlichen Überwachungsmaßnahmen am 13., 18. und 19. Februar vorgestellt. Dazu hatte er sowohl schriftliche Antworten der Behörden als auch die Ergebnisse eigener Ermittlungen ausgewertet. Die den Datenerfassungen zugrunde liegenden richterlichen Beschlüsse waren dabei aus rechtlichen Gründen nicht Gegenstand seiner Untersuchungen. Wir haben uns den Bericht mal etwas genauer angeschaut.

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Sachsen – ein Sommertrauma

25. August 2011 - 10:59 Uhr - 4 Ergänzungen

Hello! My name is "Sächsische Demokratie" (Quelle: flickr.com/photos/haskala/6033259273)

Was sich in den vergangenen Monaten in Sachsen und im Besonderen in Dresden abspielte, wurde in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit den Verhältnissen in Weißrussland verglichen. Bespitzelungen, massenhafte Überwachung von Mobilfunkteilnehmern und Ermittlungen gegen einige NazigegnerInnen mithilfe des umstrittenen Ermittlungsparagraphen 129 Strafgesetzbuch. Als der Freistaat vor knapp drei Wochen seine Kompetenzen auf das Nachbarland Thüringen ausweitete, erreichten die Ermittlungen ihren vorläufigen Höhepunkt. Dazu wollen wir einen Blick zurück in die letzten Wochen der „sächsischen Demokratie“ werfen.

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Aktueller Stand zum Handygate-Skandal

9. Juli 2011 - 19:56 Uhr - 3 Ergänzungen

Nach der durch einen Zeitungsbericht bekannt gewordenen Telekommunikationsüberwachung zehntausender Bürgerinnen und Bürger, die im Juni zur Versetzung des Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch durch Innenminister Markus Ulbig (CDU) geführt hatte, haben sich die Fraktionen am Freitag auf einer Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Sächsischen Landtag auf einen Prüfbericht von Sachsens Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig geeinigt. Bis zum 10. September soll der Sonderbericht dem Landtag vorliegen. Zuvor hatte sich neben der FDP auch CDU-Rechtsexperte Marko Schiemann für einen entsprechenden Antrag eingesetzt und einer Untersuchung des unabhängigen und überparteilichen Datenschutzbeauftragten zugestimmt.

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Juristische Ohrfeige für Schwarz-Gelb in Sachsen

19. April 2011 - 22:53 Uhr - 7 Ergänzungen

Das neue sächsische Versammlungsgesetz wurde heute vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig gekippt. Das umstrittene Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und beinhalte gravierende Formfehler, so das Gericht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Sächsische Versammlungsgesetz Anfang des vergangenen Jahres im Eilverfahren beschlossen, um damit eine rechtliche Handlungsgrundlage zu schaffen, einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 13. Februar im Zentrum Dresdens verbieten zu können. Damit gilt in Sachsen vorerst wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.

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Verfassungsklage gegen Sächsisches Versammlungsgesetz eingereicht

19. August 2010 - 00:08 Uhr - 4 Ergänzungen

Die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen hat gemeinsam mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Normenkontrollklage vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen das im Eiltempo Anfang des Jahres von CDU und FDP gemeinsam beschlossene überarbeitete Versammlungsgesetz eingereicht.

Das neue Gesetz sieht für Dresden vor allem ein Versammlungsverbot an so genannten „besonderen Orten“ am 13. Februar vor, da es in der Vergangenheit zu „erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ gekommen sein soll. Im Unterschied zum alten gesamtdeutschen Versammlungsgesetz wurden im neuen Gesetz außerdem „auch die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, sowie die Personen, die gegen eine der beiden Gewaltherrschaften [gemeint ist hier das Dritte Reich und die DDR, Anm. d. Red.] Widerstand geleistet haben“ bzw. allgemein die Opfer von Kriegen in die Betrachtung einbezogen.

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