Am Mittwoch dem 1. Dezember fand vor dem Landgericht Dresden die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen den Anmelder der „Polizeigesetz stoppen„-Demonstration vom 17.11.2017 statt. Damals hatte ein Bündnis zu einer Großdemonstration nach Dresden eingeladen, um gegen eine neuerliche Verschärfung des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) zu protestieren. Im Laufe der Demonstration waren einige Rauchtöpfe gezündet worden, weshalb die Polizei unter anderem ein Verfahren gegen den Demonstrationsleiter einleitete. In erster Instanz urteilte das Amtsgericht Dresden auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Die Verteidigung ging daraufhin in Berufung.
Am vergangenen Montag musste sich eine Antifaschistin vor dem Amtsgericht Dresden wegen Vermummung verantworten. Es war der zweite Prozesstermin, nachdem sie im November 2018 bereits vor dem Amtsgericht wegen Vermummung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden war. Ihr Verteidiger Mark Felitzsch hatte damals Revision gegen das Urteil eingelegt. Dieser wurde vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) stattgegeben und der Prozess an das Amtsgericht zurück verwiesen, wo der Vorwurf Anfang Juni nach §153a StPO schließlich eingestellt wurde.