Freiraum Elbtal bekommt Gnadenfrist
26. September 2014 - 22:27 Uhr - Eine Ergänzung
Am Dienstag fand im Dresdner Landgericht erneut eine Gerichtsverhandlung über die Zukunft des Freiraum Elbtal in Pieschen statt. Nachdem ein erster Gerichtstermin Ende April mit einem Vergleich endete, wurde am Dienstag erneut über die im Oktober 2013 eingereichte Räumungsklage gegen das Projekt verhandelt. Der ursprünglich geschlossene Vergleich hatte den derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt, war jedoch im nachhinein von der Erbengemeinschaft als Eigentümer des Geländes widerrufen worden. Bei der Verhandlung am Dienstag wurde der im April geschlossene Vergleich allerdings bestätigt. Der Verein hat nun bis Jahresende Zeit, sich nach einem alternativen Standort umzuschauen.