Alle Artikel zum Thema: Kristin Pietrzyk

Antifa

Dresdner Verwaltungsgericht erklärt ED-Behandlung für rechtswidrig

28. April 2013 - 21:15 Uhr - 2 Ergänzungen

Bereits am 15. März fand vor dem Dresdner Verwaltungsgericht eine öffentliche Verhandlung gegen den Freistaat Sachsen statt. Darin hatte einer der im so genannten Antifa-Sportgruppenverfahren Beschuldigten, gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung am Tag der Razzia Widerspruch eingelegt. Nachdem diesem Widerspruch im Jahr darauf nicht stattgegeben wurde, reichte Kristin Pietrzyk, die Anwältin des Beschuldigten, eine Fortsetzungsfeststellungsklage ein, um damit im Nachgang die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen zu lassen. In der mündlichen Verhandlung gab die vorsitzende Richterin dem Antrag des Klägers schließlich recht und erklärte den „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ für rechtswidrig.

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Antifa

Geldstrafe für Friedhofsprotest

12. November 2012 - 21:08 Uhr - 2 Ergänzungen

Das Dresdner Amtsgericht hat in einem Prozess am Freitag einen 43jährigen Mann aus Thüringen zu einer Geldstrafe über 150 Euro verurteilt. Der Prozess war nötig geworden, nachdem am 13. Februar diesen Jahres eine Gruppe am Rande der von der Stadt inszenierten Trauer -und Gedenkveranstaltung auf dem Heidefriedhof bei ihrem Versuch ein Transparent in die Luft zu halten, von der Polizei daran gehindert worden war. Die drei mutmaßlichen Mittäter hatten zuvor einer Einstellung des Verfahrens unter der Zahlung einer Geldstrafe zugestimmt.

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Antifa

Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich

6. Juni 2012 - 09:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung „elemantare rechtsstaatliche Grundsätze“ unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.

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Freiräume

Amtsgericht erklärt Handyüberwachung für zulässig

29. Mai 2012 - 10:48 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Wie nicht anders zu erwarten war, hat das für die flächendeckende Funkzellenabfrage ebenfalls zuständige Dresdner Amtsgericht seine im vergangenen Jahr angeordneten Maßnahmen einem Bericht der taz zufolge für zulässig erklärt. Das geht aus einem Schreiben des Gerichtes vom 23. Mai an acht von der Maßnahme Betroffene hervor, die zuvor eine Feststellung der Rechtmäßigkeit beantragt hatten. Damit wurde die Entscheidung, eine Million Verbindungsdaten sowie rund 55.000 Namen und Anschriften einzuholen, knapp ein Jahr nach bekannt werden des Skandals, offiziell für rechtmäßig erklärt.

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Antifa | Freiräume

Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts

25. Juni 2011 - 19:47 Uhr - 27 Ergänzungen

Am Freitag hatte Sachsens Staatsregierung zur Pressekonferenz geladen, darin wurde den Medienvertreterinnen und Medienvertretern der Prüfbericht vorgestellt, den Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) noch am gleichen Tag Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) übergeben sollten. In ihrem Bericht werden die ganzen Ausmaße der Überwachung zehntausender Menschen bei den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar deutlich. Während die Dresdner Polizei in ersten Veröffentlichungen nur von rund 138.000 Datensätzen gesprochen hatte, werden im Bericht noch einmal knapp 900.000 Datensätze erwähnt, die im Rahmen eines anderen Verfahrens vom 18. bis 19. Februar im gesamten Stadtgebiet abgefragt worden sind. Um die umfassende Funkzellenauswertung zu rechtfertigen, wurde die von der Polizei ursprünglich formulierte Begründung des „schweren Landfriedensbruchs“ in den Terminus „versuchter Totschlag“ geändert. Der Hintergrund ist, dass umfassende Überwachungsmaßnahmen wie am 19. Februar vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen möglich sind.

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Antifa | Freiräume

Wer nichts zu verbergen hat, hat alles zu befürchten

21. Juni 2011 - 01:45 Uhr - 17 Ergänzungen

Wie die TAZ in ihrer Sonntagsausgabe berichtet, hat die Dresdner Polizei am 19. Februar mehr als vier Stunden den Telefonverkehr im Bereich der Südvorstadt aufgezeichnet. Bei der als „digitale Rasterfahndung“ bezeichnenden Funkzellenauswertung (FZA) wurden demnach die Handyverbindungen mehrerer tausend Menschen von den Mobilfunkbetreibern angefordert und anschließend ausgewertet. Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft sollen mit den so gewonnenen Daten Personen gefunden werden, die zuvor Polizisten angegriffen haben sollen.

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