Ruhe für die Landsmannschaft
12. Juli 2009 - 13:33 Uhr
Von Matthias Galle
Darf man mit »lauter, jüdischer Musik« einen Aufmarsch von Nazis stören? Nein, findet die Staatsanwaltschaft Dresden und fordert 150 Euro Bußgeld von einem Stadtrat der Grünen.
Dresden macht es den Nazis nicht allzu schwer. Dieser Eindruck entsteht zumindest angesichts des Umgangs der Behörden mit den Protesten gegen die jährlichen rechtsextremen Demonstrationen zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Auch in diesem Jahr durften die Nazis auf ihrer Route unter anderem durch die barocke Altstadt marschieren. Das Ordnungsamt und die Polizei verhinderten dabei einen wirkungsvollen und für die Nazis deutlich wahrnehmbaren Protest.