Am vergangenen Montag, dem 18. Dezember 2023, verurteilte das Amtsgericht Bautzen eine Aktivist:in wegen eines besonders schweren Fall des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung sowie 150 Sozialstunden. Die Besetzung eines Waldstücks nahe des Kiestagebaus Ottendorf-Okrilla war im Februar 2023 von einem Großaufgebot der Polizei geräumt worden. Der verurteilten Person wurde vorgeworfen, sich in einem Lock-On festgekettet zu haben. Damit habe sie die Räumung verhindern wollen.
Der Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ nach § 113 StGB bedroht Handlungen, die mit „Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ darauf abzielen beispielweise Polizeibeamt:innen an Einsatzhandlungen zu hindern. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn Waffen eingesetzt werden, lebensgefährliche Gewalt ausgeübt oder die Tat gemeinschaftlich mit anderen begangen wird. Mit den zur Bewährung ausgesetzten sechs Monaten Haft liegt das Urteil zwar am unteren Ende der möglichen Strafe. Doch wie ein besonders schwerer Fall des Widerstandes durch das passive Anketten in einem Lock-On begründet sein soll, erschließt sich nicht.
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