Alle Artikel zum Thema: Jochen Meißner

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Nach Polizeivorwürfen – Freispruch für Beschuldigten

31. Juli 2017 - 15:19 Uhr - Eine Ergänzung

Mit einem Freispruch endete in der vergangenen Woche vor dem Dresdner Amtsgericht nach nur einer Stunde der Prozess gegen einen jungen Mann, dem von der Staatsanwaltschaft Dresden ein Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz vorgeworfen worden war. Der Mann war am 3. Oktober 2016 mit zwei kurzen Fahnen und Aktionskarten auf dem Weg zu einer Gegenveranstaltung anlässlich der offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit durch die Polizei kontrolliert und mit einem Platzverweis belegt worden.

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Antifa | Freiräume

Prozess wegen Gedenkprotest endet mit Freispruch

8. August 2015 - 00:32 Uhr - Eine Ergänzung

Sehr zur Freude seiner zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützer endete heute das Verfahren gegen einen Antifaschisten vor dem Dresdner Amtsgericht mit einem Freispruch. Ihm war eine „Belästigung der Allgemeinheit“ vorgeworfen wurden. Nachdem der Beschuldigte gegen einen im März ergangenen Bußgeldbescheid in einer Höhe von 300 Euro Einspruch eingelegt hatte, begann der Prozess am Freitag mit einer Einlassung des jungen Mannes, in der er die Motivation für seine Kritik am jährlichen Gedenken am 13. Februar darlegte. Anschließend schilderte der für den Einsatz vor der Frauenkirche zuständige Polizeibeamte den Tathergang. Danach blieb Staatsanwältin Claudia Heinze nichts anderes übrig, als einen Freispruch für den Angeklagten zu fordern. Dem schloss sich auch Richter Jochen Meißner mit seinem Urteil an. Die Kosten für das Verfahren trägt nun die Staatskasse.

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Antifa

Geldstrafe für Friedhofsprotest

12. November 2012 - 21:08 Uhr - 2 Ergänzungen

Das Dresdner Amtsgericht hat in einem Prozess am Freitag einen 43jährigen Mann aus Thüringen zu einer Geldstrafe über 150 Euro verurteilt. Der Prozess war nötig geworden, nachdem am 13. Februar diesen Jahres eine Gruppe am Rande der von der Stadt inszenierten Trauer -und Gedenkveranstaltung auf dem Heidefriedhof bei ihrem Versuch ein Transparent in die Luft zu halten, von der Polizei daran gehindert worden war. Die drei mutmaßlichen Mittäter hatten zuvor einer Einstellung des Verfahrens unter der Zahlung einer Geldstrafe zugestimmt.

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