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Soziales

Sachsen – Urteil stützt Versammlungsrecht

3. Dezember 2021 - 19:30 Uhr

Am Mittwoch dem 1. Dezember fand vor dem Landgericht Dresden die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen den Anmelder der „Polizeigesetz stoppen„-Demonstration vom 17.11.2017 statt. Damals hatte ein Bündnis zu einer Großdemonstration nach Dresden eingeladen, um gegen eine neuerliche Verschärfung des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) zu protestieren. Im Laufe der Demonstration waren einige Rauchtöpfe gezündet worden, weshalb die Polizei unter anderem ein Verfahren gegen den Demonstrationsleiter einleitete. In erster Instanz urteilte das Amtsgericht Dresden auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Die Verteidigung ging daraufhin in Berufung

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