Rechtsweg gegen Versammlungsverbote in Sachsen beschritten
26. März 2020 - 15:32 Uhr - Eine Ergänzung
Mit einer Allgemeinverfügung hat das Sächsische Sozialministerium (SMS) am 20.03.2020 auf Grund der Corona-Pandemie nicht nur private Feiern, öffentliche Kulturveranstaltungen und gewerbliche Veranstaltungen verboten, sondern zugleich auch alle politischen Versammlungen. Dies stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Umso bedenklicher stimmt, dass für das Verbot keine entsprechende Abwägung stattgefunden hat. Auch die Form der Anordnung steht rechtlich auf wackligen Beinen, wie ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht in München zur ähnlich begründeten Ausgangssperre in Bayern bestätigt. Rechtsanwalt Mark Feilitzsch dazu: „Es stimmt mich zuversichtlich, dass auch in Krisenzeiten manche Gerichte nicht aufgeben, juristisch zu denken. Grundrechte sind keine Schönwetterveranstaltung.“